Wir möchten an die Räum- und Streupflicht bei Schneefall erinnern. So müssen insbesondere die Gehwege vor Grundstücken rechtzeitig geräumt und gestreut werden, da Grundstückseigentümer bei Unfällen haften. Generell sind zwischen 7:00 Uhr (an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8:00 Uhr) und 20:00 Uhr die Wege von Schnee und Glatteis frei zu halten. Bitte lagern Sie den geräumten Schnee auf Ihrem Grundstück und, ganz wichtig, werfen Sie ihn nicht auf die Straße zurück. Eine Ausnahme gilt für die gemeinsamen Geh- und Radwege. Diese werden vom Bauhof geräumt. Geh- und Radwege befinden sich entlang der B 388 in Moosinning, Neuchinger Str. (nur Ostseite) und entlang der B 388 in Eichenried (Am Vierergraben bis Metzgerei Brummer und Pfarrer-Forster-Str. bis zum neuen Feuerwehrhaus Eichenried). Außerdem sollten Fahrzeuge möglichst nicht am Straßenrand oder in den Umkehren abgestellt werden, da dies die Räumfahrzeuge massiv behindert. Denken Sie bitte daran, dass es in Ihrer Straße Menschen gibt, die auf eine Straßenräumung angewiesen sind.
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