Das Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch weist auf die Fälligkeit von Steuern bzw. Gebühren hin:
15.11.2024: Verbrauchsgebühren 3. Vorauszahlung 2024
15.11.2024: Grundsteuer 4. Abschlag 2024
15.11.2024: Gewerbesteuer 4. Vorauszahlung 2024
Alle Steuerzahler, die bisher nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden aufgefordert, spätestens zu dem genannten Termin die fälligen Zahlungen zu entrichten um evtl. Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.
Die Formulare für die Erteilung von SEPA-Lastschriftmandaten finden Sie auf unserer Homepage: www.vg-hoechstadt.de