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Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 "Solarpark nähe dem Betriebsgelände der Firma Eckart GmbH"
Gemeinde Hartenstein
15.05.2024, 11:31

Bekanntmachung über die Auslegung des Planvorentwurfes im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Neuaufstellung des Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung  "Solarpark nähe dem Betriebsgelände der Firma Eckart GmbH" in Hartenstein

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartenstein hat die Aufstellung des rechtskräftigen Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung für das Sonstige Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Photovoltaik-Freiflächenanlage" nach § 11 BauNVO „Solarpark nähe dem Betriebsgelände der Firma Eckart GmbH" in Hartenstein“ in Hartenstein sowie die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren in der Sitzung am 11.04.2024 beschlossen.

 

Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

 

Bebauungsplan_Lageplan

 

Art der Nutzung: Sonstige Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Photovoltaik-Freiflächenanlage"

 

Zweckbestimmung: Der Bebauungsplan Nr. 9 setzt die Bauflächen als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Photovoltaik-Freiflächenanlage" im Sinne des § 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest.

 

Es wird ein qualifizierter Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung aufgestellt für das Gebiet, das wie folgt umgrenzt ist: Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1174, 1181, 2008 Gemarkung Enzendorf, und hat eine Fläche von 43.699 m².

 

Der wirksame Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan in der Fassung vom 17.02.2005 stellt den Geltungsbereich wie folgt dar: Industriegebiet eingeschränkt, Bestand; Industriegebiet eingeschränkt Planung; Flächen für die Landwirtschaft, Planung; Flächen für Wald für den Bodenschutz; Brachflächen, Ruderalflächen; Strauch, Gehölzgruppe; Pflanzung zur Ortsrandeingrünung, Hauptversorgungsleitung oberirdisch; Richtfunktrasse

 

Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.

 

FNP_Lageplan

 

Der Entwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 27.05.2024 bis einschl. 28.06.2024 im Rathaus der Gemeinde Hartenstein, Höflaser Str. 1 91235 Hartenstein öffentlich aus. Die Öffentlichkeit kann sich während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der genannten Frist zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern.

 

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Hartenstein, 15.05.2024

 

Hannes Loos

 

(1. Bürgermeister)


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