Im Rahmen der Beteiligung möchten wir der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit einer Stellungnahme zu unseren Planungen geben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Gemeinde die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen.
Es wird gebeten, die Stellungnahmen bis 16. Mai 2025 schriftlich bei der Gemeinde Barbing, Kirchstraße 1, 93092 Barbing oder digital bauamt@barbing.de einzureichen.
Sollten bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahmen vorliegen, so dürfen wir annehmen, dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanungen der Gemeinde Barbing nicht berührt werden.