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Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 04.02.2025
Gemeinde Eußenheim - Bürgermeister
27.02.2025, 15:30

Erster Bürgermeister Achim Höfling eröffnete um 19:30 Uhr die 2. Sitzung des Gemeinderates, begrüßte alle Anwesenden, stellte die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gemeinde­rates fest. Die Tagesordnung (öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzungsteil) wurde einstimmig angenommen. Die Gemeinderats­sitzung endete mit einem nichtöffentlichen Sitzungsteil.

 

1       Anerkennung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 14.01.2025

Dem Gemeinderat wurde dem Gemeinderat die Niederschrift von der Gemeinderatssitzung vom 14.01.2025 zur Kenntnisnahme freigegeben. Der Gemeinderat ist mit der Niederschrift einverstanden.

 

2        Beratung und Beschluss über den Bauantrag zum Rückbau einer landwirtschaftlich genutzten Hofüberdachung und Wiedererrichtung mit einer anderen Dachneigung und höheren Außenwand auf dem Grundstück Fl.Nr. 160, "Langgasse 3 und 5" in Eußenheim

Die Eigentümer des Grundstück Fl.Nr. 106 (Langgasse 3 und 5) aus Eußenheim planen den Rückbau einer landwirtschaftlich genutzten Hofüberdachung und Wiedererrichtung mit einer anderen Dachneigung und höheren Außenwand. Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich von Eußenheim, weshalb es zum Charakter der Umgebung passen muss. In der Langgasse handelt es sich um ein Dorfgebiet gemäß § 5 BauNVO, zu dem eine geänderte Hofüberdachung passt. Es werden Abweichungen von der Bayerischen Bauordnung bezüglich der Grenzbebauung beantragt, über die jedoch das Landratsamt entscheidet.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt für den Bauantrag zum Rückbau einer landwirtschaftlich genutzten Hofüberdachung und Wiedererrichtung mit einer anderen Dachneigung und höheren Außenwand auf dem Grundstück Fl.Nr. 106 (Langgasse 3 und 5) in Eußenheim.

 

Einstimmig beschlossen                                   Ja 15  Nein 0

Persönlich beteiligt 1

Gemeinderat Florian Hoßmann nahm an der Abstimmung aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO nicht teil.

 

3         Beratung und Beschluss über eine neue Deponiesatzung

In der aktuell gültigen Deponiesatzung vom 23.09.2001 stimmen die angegebenen Öffnungszeiten nicht mehr mit den tatsächlichen überein. In der letzten Änderung vom 25.04.2024 wurden lediglich die Preise angepasst. Nun liegt ein aktualisierter Entwurf der Satzung vor, laut dem die Öffnungszeiten zukünftig jeweils auf der Homepage und dem Tor zur Deponie veröffentlicht werden. So muss die Satzung nicht mehr bei jeder Änderung der Öffnungszeiten aktualisiert werden. Weiterhin enthält die neue Satzung genauere Angaben, welche Art von Abfällen angenommen werden, außerdem wird klargestellt, welche Befugnisse das Personal hat und dass nur Abfälle aus dem Gemeindegebiet angenommen werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt für die vorgestellte Deponiesatzung.

 

Einstimmig beschlossen                                   Ja 16  Nein 0 

 

4       Information über die geplante Vergrößerung der Wind-Vorranggebiete bei Aschfeld und Hundsbach durch den Regionalen Planungsverband Würzburg

Am 22.01.2025 stellte der Regionale Planungsverband Würzburg seinen Entwurf für eine Erweiterung von Wind-Vorranggebieten in der Region vor. Damit ging er den nächsten Schritt um eine Bundes­vorgabe zu erfüllen, nach der 2 % der Fläche Deutschlands als Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen werden müssen. Diese Vorgabe wurde zunächst auf die Bundesländer und innerhalb Bayerns auf die Regionalen Planungsverbände heruntergebrochen. Der für uns zuständige Regionale Planungsverband in Würzburg, der für Schweinfurt, Würzburg und Kitzingen zuständig ist, hat nun die mehr als zwei Jahre dauernde Prüfung aller relevanten Belange abgeschlossen und am 22.01.2025 seine Ergebnisse präsentiert. Im Bereich des Regionalen Planungsverbands Würzburg sollen 72 zusätzliche Vorrangflächen ausgewiesen werden. Darunter sind 30 völlig neue Gebiete, 17 bereits bestehende Vorranggebiete, die vergrößert werden und 25 Vorbehaltsgebiete, die zu Vorranggebieten aufgestuft werden.

Im April soll das förmliche Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beginnen, bei dem alle Bürger sowie alle betroffenen Behörden und Verbände Stellungnahmen abgeben können.

In der Gemeinde Eußenheim wird kein Vorranggebiet neu ausgewiesen, allerdings werden zwei Flächen erweitert. Zum einen das Vorbehaltsgebiet südlich von Hundsbach und Obersfeld, das leicht vergrößert und zu einem Vorranggebiet wird. Zum anderen wird das Vorranggebiet zwischen Aschfeld und Heßlar vergrößert: Dort kommen einige Waldflächen nördlich der vorhandenen Windräder dazu. Die Flächen gehören zum Teil der Gemeinde, zum Teil rund 50 privaten Eigentümern. Erster Bürgermeister Achim Höfling zeigte Pläne der neu ausgewiesenen Vorrangflächen.

Die privaten Eigentümer der Vorrangflächen wurden von der Gemeinde bereits im Dezember angeschrieben und gebeten, nicht voreilig bei Entwicklern zu unterschreiben, sondern mit der Gemeinde zusammenzuarbeiten. Von den 50 angeschriebenen Eigentümern haben sich bislang 25 zurückgemeldet, die sich alle positiv für eine Zusammenarbeit ausgesprochen haben.

 

5       Beratung und Beschluss über den Abschluss eines Gestattungsvertrags mit GP Joule über die Errichtung eines 5. Windrads am Rand des Gemeindewalds bei Hundsbach

Im Zug der geplanten Erweiterung des Windvorranggebiets bei Hundsbach durch den Regionalen Planungsverband Würzburg wird demnächst Baurecht für Windräder auf weiteren Flächen im und neben dem Wald südlich von Hundsbach entstehen. Wenn die Grundstückseigentümer ihre Flächen zur Verfügung stellen, können im Gemeindegebiet drei weitere Windenergieanlagen entstehen, darunter ein fünftes Windrad im Gemeindewald.

Mit der Fa. GP Joule liefen bereits Verhandlungen zu diesem fünften Windrad. Dabei galt die Vorgabe des Gemeinderats, dass es nur am Waldrand akzeptiert wird, damit für die Aufstellflächen und die Montage der Rotorblätter keine Bäume gefällt werden müssen. Der nun vorliegende Nutzungsvertrag für die Fläche, auf der das Windrad errichtet werden soll, ist inhaltlich identisch mit dem Vertrag über die vier Windräder, der in der Gemeinderatssitzung am 24.09.2024 beschlossen wurde. Es handelt sich im aktuellen Vertrag wiederum um einen sogenannten Pooling-Vertrag, der auch mit den Eigentümern der benötigen Aufstellflächen geschlossen wird.

Die wichtigsten Vertragsinhalte:

§  Laufzeit: Diese ist auf 25 Jahre festgelegt und kann durch GP Joule zweimal um fünf Jahre verlängert werden.

§  Wegesicherung & Rückbau: Vor Baubeginn wird die Zustandssicherung der Wege durchgeführt. Eine hinterlegte Bürgschaft wird den Rückbau absichern.

§  Kündigungsrechte für uns: Im Falle einer fehlenden Versicherung oder Rückbaubürgschaft sowie bei sechsmonatigem Zahlungsrückstand kann der Vertrag durch die Gemeinde gekündigt werden. Weiterhin bei Meilensteinen (z.B. Genehmigung), die nicht fristgerecht eingereicht wurden.

§  Kündigungsrechte für GP Joule: Sollte ein wirtschaftlicher Betrieb, z.B. durch behördliche Auflagen oder weil kein Stromanschlusspunkt in der Nähe verfügbar, nicht möglich sein, hat GP Joule ein Kündigungsrecht.

§  Korridor am Waldrand: Es ist nicht auszuschließen, dass durch amtliche Vorgaben (z.B. wegen Bodendenkmälern, Naturschutz) die Errichtung am aktuell geplanten Standort nicht zulässig ist. In diesem Fall darf das Windrad am Waldrand maximal 70 m in den Wald verschoben werden.

§  Übertragung: Der Vertrag darf als Ganzes übertragen werden.

§  Haftung & Versicherung: Diese beinhalten vorteilhafte Regelungen für die Gemeinde.

§  zusätzliche Vergütung: Da die Grundstücke von Baubeginn an belastet werden, erfolgt eine Entschädigung von 20.000 €/Windrad/Jahr bis zur Fertigstellung. Geplant ist zudem eine zusätzliche Vergütung von 30.000 €/Windrad/Jahr in der Zeit von 2026 bis hin zum Baubeginn, diese wird jedoch auf die ersten Pachtzahlungen angerechnet.

§  Berechnungsgrundlage für Vergütung: Diese setzen sich aus den Stromerlösen und zusätzlich Einnahmen durch z.B. Abschaltentgelte, Emissionszertifikate, Schadensersatz-Zahlungen zusammen.

§  Aufteilung: Die Vergütung wird zu ca. 75 % der Gemeinde und zu ca. 25 % den privaten Eigentümern zukommen.

 

Eine wesentliche Änderung im Vergleich zum Vertrag über die Windräder 1 bis 4 betrifft die prozentualen Vergütung. GP Joule befürchtet, dass die Zuschlagswerte bei der EEG-Stromversteigerung sinken, wodurch der Windpark deutlich unrentabler werden würde. Da wirkt sich auf die Pachten aus, die gezahlt werden können. Es wurde daher vereinbart, dass die prozentuale Pacht bei niedrigen Zuschlagswerten geringer ausfällt. Bleiben die Zuschlagswerte auf dem aktuellen Niveau liegt die Pacht einen Prozentpunkt über dem Wert, der im ersten Vertrag ausgehandelt wurde:

 

Vergütung: Bei einem Zuschlagswert von über 7,20 ct/kWh und drei zusätzlich errichteten Windrädern beträgt die Vergütung in den ersten 10 Jahren 17 % der Einnahmen, mindestens 190.000 €/Jahr/WEA. Fallen die Zuschlagswerte niedriger aus, sinkt die prozentuale Vergütung nach einer festgelegten Staffelung. Bei einem Zuschlagswert von 6,40 ct/kWh beträgt sie 10 %, mindestens 101.000 €/Jahr/WEA.

 

Ortssprecher Michael Sauer erkundigte sich, wie lange die Zuschlagswerte gelten. Diese sind jeweils 10 Jahre gültig. Zweiter Bürgermeister Markus Bähr fragte, ob die Zuwegung zum fünften Windrad über private Grundstücke geplant sei. Die unmittelbare Zuwegung soll über einen Gemeindeweg erfolgen, der dafür noch befestigt werden muss.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt für den Abschluss des vorgestellten Nutzungsvertrags mit der Fa. GP Joule Projekt GmbH & Co KG, damit diese auf Fl.Nr. 1464 in der Gemarkung Hundsbach ein zusätzliches Windrad errichten kann.

 

Mehrheitlich beschlossen                                             Ja 13  Nein 3 

 

6        Informationen über das städtebauliche Instrument der Sanierungssatzung

Gemeinderat Florian Hoßmann hat in einer der letzten Sitzungen angeregt, über eine städtebauliche Sanierungssatzung nachzudenken. Gemäß §142 I BauGB kann die Gemeinde ein Gebiet, in dem eine Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll, durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet festlegen. Voraussetzung dafür ist ein „städtebaulicher Missstand“. Ferner muss die Sanierung im öffentlichen Interesse sein.

 

Aus einer städtebaulichen Sanierungssatzung ergeben sich für die Grundstückseigentümer große Auswirkungen rechtlicher Art. So ist mit ihr eine Veränderungssperre für Bauten auf den Grundstücken verbunden. Die Eigentümer können ferner nur mit Genehmigung der Gemeinde ihr Grundstück verkaufen, verpachten oder vermieten. Alle betroffenen Grundstücke werden mit diesem Hinweis ins Grundbuch eingetragen. Vorteil für die Eigentümer sind Förderungen für Sanierungsmaßnahmen.

 

Auch für die Gemeinde hat die städtebauliche Sanierungssatzung Auswirkungen. So hat sie das Vorkaufsrecht für alle Grundstücke und kann das „besondere Städtebaurecht“ gemäß § 136-164 BauGB anwenden. Außerdem kann die Gemeinde für die Maßnahmen in die Städtebauförderung aufgenommen werden. Ziel einer solchen Satzung ist es in der Regel, ein bestimmtes Gebiet aufzuwerten. So besteht die Möglichkeit Gebäude und öffentliche Flächen zu sanieren oder auch ganze Wohnviertel neu zu ordnen, z.B. indem Grün- oder Parkflächen ausgewiesen bzw. neu angelegt werden oder kulturelle oder soziale Einrichtungen unterzubringen.

 

Erster Bürgermeister Achim Höfling erläuterte als Beispiel die Sanierungssatzung des Markts Eisenheim, das mit seinen 1400 Einwohnern in zwei Hauptorten der Struktur der Gemeinde Eußenheim ähnelt. Dort sind sämtliche privaten Sanierungsmaßnahmen bis zu 90 % steuerlich absetzbar. Weiterhin werden Sanierungen durch die Kommune mit max. 15.000 € pro Anwesen und mit Förderung durch das Amt für ländliche Entwicklung mit max. 50.000 € unterstützt. Ein Abriss, der der Wohn- oder Gewerberaumschaffung dient, wird mit bis zu 10.000 € gefördert und die Leerstandbeseitigung durch den Landkreis mit bis zu 10.000 € bezuschusst. Diese Unterstützung gilt für einen Zeitraum von sieben bis zu zehn Jahren.

 

Dritte Bürgermeisterin Susanne Keller fragte, ob die Satzung für die ganze Gemeinde gütig wäre. Das ist nicht der Fall, man müsste genau definierte Bereiche festlegen. Frau Keller fragte, ob eine Dorferneuerung dann nicht interessanter wäre. Ortssprecher Michael Sauer ist der Meinung, dass so eine Satzung bei uns keinen Sinn macht, da man kaum einen Bereich finden wird, der so heruntergekommen ist, dass eine Sanierungssatzung nötig ist. Auch Erster Bürgermeister Achim Höfling und Gemeinderat Thomas Obert sehen das so. Gemeinderat Florian Hoßmann stimmt zu, dass es in der Gemeinde keine ganzen Viertel gibt, wo eine Sanierung dringend geboten ist, wohl aber einzelne Stelle, z.B. das Anwesen Hundsbacher Str. 7/9, das zur Hälfte der Gemeinde gehört. Er meint, man solle sich mit dem Amt für ländliche Entwicklung in Verbindung setzen um zu erfahren, ob eine Dorferneuerung möglich ist. Gemeinderat Ludwig Keller könne sich vorstellen, die Ecke Obersfelder Straße – Wintertalstraße in Obersfeld anzugehen, befürchtet aber, dass Einzelobjekte nicht gefördert werden. Zudem gehören die betroffenen Anwesen bereits der Gemeinde. Auch Zweiter Bürgermeister Markus Bähr findet die Einbeziehung vom Amt für ländliche Entwicklung vorteilhaft. Bürgermeister Achim Höfling wird dort erfragen, welche Fördermöglichkeiten es für die Sanierung von Einzelanwesen gibt.

 

7               Informationen aus der Verwaltung

Umfrage: leerstehende Baugrundstücke

Die Gemeinde schrieb 68 Eigentümer von unbebauten Bauplätzen an und fragte sie unter anderem, ob sie planen ihren Bauplatz zu bebauen oder sich vorstellen können ihn an bauwillige junge Familien zu verkaufen. Die Gemeinde erhielt 24 Rückmeldungen. Drei Grundstückseigentümer wären bereit, ihren Bauplatz zu verkaufen

 

Update Kanal-Kamerabefahrung in Obersfeld und Eußenheim

Die Inspektion der Abzweige in Obersfeld ist nun abgeschlossen. Zur Zeit prüft die Firma Kanal-Türpe die Daten. Diese werden dann vom IB Köhl ausgewertet. In Eußenheim sind die Befahrungen ebenfalls abgeschlossen.

 

Erneuerung der Bahnbrücke Nähe Riedkapelle

Die seit fünf Jahren bekannte Erneuerung der Bahnbrücke hat am 03.02.2025 begonnen. Es wurde bereits mit den Absteckarbeiten begonnen. Danach folgt die Baustelleneinrichtung und das Herrichten der benötigten Lagerfläche.

 

Fulda-Main-Leitung

Bei einem Termin mit der Fa. Tennet wurde ein möglicher neuer Leitungsverlauf zwischen Gambach und Eußenheim bekannt gegeben. Geplant sind zwei neue Leitungen, die parallel durch die Waldabteilung Breitholz führen. Genehmigt die Bundesnetzagentur diese Trasse, würden bis zu sechs Masten auf Gemeindegrund errichtet werden. Da die Masten im Wald vorgesehen sind, müssen für die Zuwegung zum Bau der Masten Bäume im Gemeindewald gefällt werden. Die Entschädigung pro Mast beträgt zwischen 10.000 und 20.000 Euro. Zudem erhält die Gemeinde ¼ de Bodenwerts für die jeweilige überspannte Fläche und bei schneller Unterschrift einen Beschleunigungszuschlag von 75 %.

Gemeinderat Klaus Weidner moniert, dass durch die Überspannung der Wald niedrig gehalten wird. Erster Bürgermeister Achim Höfling hat bei Tennet bereits vorgebracht, dass die Gemeinde höhere Masten wünscht, um die Rodung und Niedrighaltung der überspannten Fläche zu vermeiden. Des Weiteren wird er eine Stellungnahme der Gemeinde formulieren, in der er den neuen Leitungsverlauf durch den Gemeindewald mit dem Bau von sechs Masten kritisiert.

 

Wasserverluste in Obersfeld und Eußenheim

Im Ortsnetz von Obersfeld gab es zuletzt Wasserverluste 30 m³/Tag. Zum Vergleich: Die Bevölkerung von Obersfeld verbraucht normalerweise ca. 40 m³/Tag. Durch das neue Leckortungssystem der Gemeinde und nächtliche Lauschaktionen der Bauhofmitarbeiter konnte das Leck „An der Ecke“ schnell geortet und am 30.01.2025 durch den Bauhof behoben werden.

In Eußenheim kam es in den Tagen vor der Sitzung ebenfalls zu Wasserverlusten von rund 100 m³ täglich. Hier gestaltete sich die Suche nach dem Leck schwieriger. Zuerst wurde es in der Bahnhofsiedlung vermutet. Am Tag der Sitzung war eine Ortungs­firma vor Ort, die dort jedoch nur mehrere kleine Lecks finden konnte.

 

Holzversteigerungen

Am Samstag, den 22.02.2025 findet der zweite Holzstrich statt. Versteigert werden Polter und Gipfelholzteile in Eußenheim am Köpfleinsholz und in Aschfeld am Ellern, sowie Polter in Bühler im Kleinbauholz/Wolfsgraben.

 

8               Verschiedenes

Gemeinderat Florian Hoßmann schlug vor, die Zuwegung zur Baustelle an der Bahnbrücke bei der Riedkapelle vor und nach den Arbeiten zu kontrollieren.

Gemeinderat Mathias Binner fragte, ob der Weg an der Bahnbrücke während der Bauphase gesperrt ist. Er ist gesperrt, der genaue Zeitraum ist noch nicht bekannt.

 

Mit Dank für die gute Mitarbeit schloss Erster Bürgermeister Achim Höfling um 20:20 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil der 2. Sitzung des Gemeinderates.


Beschreibung

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