Die Hundesteuer für die Gemeinde Gremsdorf und für die Marktgemeinden Lonnerstadt, Mühlhausen und Vestenbergsgreuth wird für das Kalenderjahr 2024 festgesetzt.
Die Hundesteuer 2024 ist am 02.05.2024 fällig.
Es gilt der zuletzt ergangene Bescheid weiter. Neue Bescheide (Änderungsbescheide) werden grundsätzlich nur bei sich ergebenden Änderungen in der Hundehaltung oder der Höhe der Hundesteuer erstellt.
Alle Steuerzahler, die bisher nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden aufgefordert, die Hundesteuer für das laufende Jahr spätestens bis 02.05.2024 zu entrichten, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.
E-Mail: sabine.zander@vg-hoechstadt.de
Telefon: 09193 629-42