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Änderung im Pass- und Ausweiswesen ab 01.05.2025
Markt Au i. d. Hallertau
23.04.2025, 12:47

Ab dem 01. Mai 2025 wird es bei der Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses zu Neuerungen kommen.

Hintergrund hierfür sind Gesetzesänderungen im Pass- und Ausweiswesen, welche am 01.05.2025 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen die Meldebehörden grundsätzlich keine herkömmlichen biometrischen Passfotos auf Papier mehr entgegennehmen. Die beantragenden Personen haben dann die Möglichkeit

–          im Bürgerbüro ein Foto direkt vor Ort anfertigen zu lassen oder

–          das Passbild von einem Fotografen anfertigen zu lassen, welcher an dem cloudbasierten Verfahren

  der Bundesdruckerei zum Abruf von Lichtbildern teilnimmt.

Für die Erstellung des biometrischen Passbildes vor Ort im Bürgerbüro wird eine (bundeseinheitliche) Gebühr in Höhe von 6,00 Euro fällig. Sofern mehrere Pass- /Ausweis-Dokumente beantragt werden, wird diese Gebühr gemäß der neuesten Mitteilung des Bundesministeriums des Inneren jedoch nur einmal erhoben und nicht wie ursprünglich angekündigt gesondert für jedes einzelne beantragte Dokument. Sofern das Passbild von einem Fotografen über die Cloud zur Verfügung gestellt wird, wird diese Gebühr nicht fällig. Es ist aktuell jedoch noch unklar, wie schnell und wie zuverlässig das Cloudsystem funktionieren wird. Eine Liste der am Verfahren teilnehmenden Fotografen ist unter dem folgenden Link abrufbar: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter den Telefonnummern 08752/178-84, -16 oder -17 zu den Geschäftszeiten oder auch unter der Mailadresse EWO@markt-au.de <mailto:EWO@markt-au.de>  gerne zur Verfügung.


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