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Häufige Fragen zum Bauantrag der Geflüchtetenunterkunft in Volkach
Stadt Volkach
12.09.2024, 14:51

Häufige Fragen zum Bauantrag der Geflüchtetenunterkunft in Volkach

Warum „Volkach“? Weil ein Grundstückseigentümer einem engagierten Investor ein Grundstück in der Gemarkung Volkach im Gewerbegebiet „Im Seelein“ verkauft hat.

Wo soll die Unterkunft entstehen? Im Gewerbe-/Industriegebiet „Im Seelein 40“. Der Baubestand (eine ehem. Autowerkstatt) würde im Zuge der Neuentwicklung abgerissen.

Ist das Areal geeignet? Ja. Das Areal liegt nicht zu weit außerhalb, die ÖPNV-Anbindung und Nahversorgung sind fußläufig für die Bewohner/innen gegeben. Durch die Unterbringung und Verortung im Mittelzentrum Volkach ist auch die Betreuung durch vorhandene Integrationsdienste und Ehrenamtliche besser gewährleistet.

Wer baut das Projekt? Die „Generationen Konzepte GmbH“. Sie ist ein erfahrener Projektentwickler und gründet für jedes Projekt eine eigene GmbH. Die Geflüchtetenunterkunft in Volkach wird von der TT FeWe GmbH realisiert werden,.

Wer betreibt die Unterkunft? Die Regierung von Unterfranken ist für einen reibungslosen Betrieb verantwortlich. Sie betreibt bereits 49 Unterkünfte als „Anschlussunterbringung“. Hintergrund: In der Region Unterfranken werden Geflüchtete zentral in Geldersheim registriert und dann in die Fläche verteilt. Die aktuell bestehenden Unterkünfte sind ausgelastet. Daher ist die Regierung aktiv auf der Suche nach neuen Unterkünften. Bestandsunterkünfte wie alte Gasthöfe, größere Objekte etc. sind aktuell am Markt nicht zu finden. Deshalb setzen Investoren und Regierung jetzt vermehrt auf Modulbauprojekte, die die Regierung anmieten kann.

Kann der Stadtrat den Bauantrag „einfach“ ablehnen? Baugenehmigungsbehörde für die kreisangehörige Stadt Volkach ist das Landratsamt Kitzingen. Der Stadtrat muss ermessensfehlerfrei und sachlich über das Einvernehmen / städt. Belange zu einem Bauantrag entscheiden. Wenn das Einvernehmen / „Ermessen“ unrechtmäßig ausgeübt wird, wird das LRA das Einvernehmen der Stadt ersetzen.

Info: Die Geflüchteten-Unterbringung gehört zu den Belangen des Allgemeinwohls. Es werden dringend Unterkünfte benötigt und es sollen z. B. keine Sporthallen „zweckentfremdet“ werden. Die Unterkünfte sollen dezentral sein und nicht zu groß. Für die Errichtung von Unterkünften gibt es im BauGB Sonderregelungen, um das baurechtliche Verfahren hierfür zu vereinfachen / zu ermöglichen.

Wie wird das Gebäude aussehen? Es handelt sich um ein Modulgebäude mit Sozialtrakt, Gemeinschaftsraum und Hausmeister-/ Betreuungsbüro mit aktuellen Brandschutz- und Energiestandards. In Absprache mit der Stadt kann das Gebäude mit einer ansprechenden Fassade und Außenanlagen versehen werden, zu der zum Beispiel Fahrradstellplätze, PKW-Stellplätze und ein kleiner Spielplatz gehören können. Es sind ca. 90 Plätze in kleinen „Wohngemeinschaften“ in einfachen Zimmern geplant, die sich jeweils eine Dusche und Kleinküche teilen. Durch die Aufteilung von Familien in den WGs ist in der Unterkunft mit einer tatsächlichen Auslastung von rund 70 Menschen zu rechnen. Eine Einfriedung erfolgt auf Wunsch / in Absprache mit der Stadt. Der Aushub von der Bodenplatte soll als „Schallschutz“ Richtung Staatsstraße verwendet werden.

Wann wird die Unterkunft fertig und wann werden die Geflüchteten ankommen? Nach und nach, wenn die Unterkunft fertiggebaut ist. Vermutlich nicht vor Mitte/Ende 2025.

Wie lange wird die Unterkunft bestehen? Der Mietvertrag vom Investor mit der Regierung von Unterfranken läuft 7 Jahre mit 3 Jahren Verlängerungsoption. Im Mietvertrag ist eine Rückbauverpflichtung nach der Nutzung enthalten. Falls der Investor insolvent wäre, würde der Freistaat Bayern den Rückbau übernehmen.

Ist es überhaupt möglich, im Gewerbegebiet Geflüchtete unterzubringen? Die amtliche, befristete „Unterbringung“ von Geflüchteten ist baurechtlich zulässig, im Unterschied zum dauerhaften klassischen „Wohnen“.

Wieviel Miete bekommt der Investor von der Regierung? Da es ein privatrechtlicher Vertrag ist, kann die Regierung dazu keine Auskunft geben.

Wären weitere Gebäude auf dem Grundstück möglich, sodass doch mehr Geflüchtete kommen? Die Regierung von Unterfranken teilt mit, dass keine Vergrößerung geplant ist. Jede Unterbringung soll verhältnismäßig sein und die Regierung wird einen Ort nicht übermäßig mit Geflüchteten belegen.

Wie werden Geflüchtete überhaupt verteilt? Die Geflüchteten werden nach Proporz und Wirtschaftskraft auf die Bundesländer verteilt. Bayern ist verpflichtet 15% der in Deutschland ankommenden Geflüchteten aufnehmen. Die von der Bayerischen Staatsverordnung entwickelte „DurchführungsVO Asyl“ regelt die Quoten der Regierungsbezirke, infolge auch die Quoten der kreisfreien Städte und Landkreise. Unterfranken muss 10,2 % der bayerischen Geflüchteten aufnehmen, und der Lkr. Kitzingen 6,8 % der unterfränkischen Geflüchteten. Innerhalb des Landkreises werden die Menschen dahin verteilt, wo Raum zur Verfügung steht. In Einrichtungen Kitzingens sind bisher 800 Geflüchtete staatlich untergebracht, in Volkach befinden sich aktuell 0 staatlich Untergebrachte. Im Landkreis Kitzingen gibt es derzeit keinen weiteren Standort zur Entwicklung.

Wie viele Flüchtlinge werden kommen und wer kommt? Kommen nur Alleinstehende? Die Regierung von Unterfranken geht von einer „gemischten“ Belegung in den Wohngemeinschaften mit ca. 70 Personen aus (versch. Herkunft, Alter, Familien, Alleinstehende, etc.). Sie kommen aus der Ankereinrichtung in Geldersheim. Dort haben sie ihren Asylantrag bereits gestellt. Sie stammen zumeist aus Algerien, Armenien, Elfenbeinküste, Somalia oder Afghanistan

Ist die Anzahl für die Stadt Volkach verhältnismäßig? Zum Vergleich: Allein in Obervolkach wurden 2015 und später über 30 Geflüchtete untergebracht und durch den Helferkreis und ext. Hilfskräfte gut integriert. In der Stadt selbst mit Ortsteilen waren es knapp 100 Personen. 2022 wurden auf Grund des russischen Angriffskrieges noch einmal knapp 100 ukrainische Flüchtlinge in Volkach aufgenommen. Die Helferkreise haben auch hier funktioniert. Das Projekt „Mainschleife hilft“, das „Begegnungscafé & Basarvo“ sowie die Volkshochschule wurden 2024 für ihre Arbeit mit dem Integrationspreis des Lkr. Kitzingen ausgezeichnet. Volkach hat bislang 0 staatlich untergebrachte Geflüchtete (siehe oben). Andere Orte im Landkreis wie z. B. Kitzingen, Rüdenhausen oder Kleinlangheim leisten aktuell einen größeren Beitrag.

Wie funktioniert die Integration der Untergebrachten? Es gibt eine Wohnsitzverpflichtung, wonach die Menschen sich danach im Landkreis eine Wohnung suchen können. Die Integration soll vor Ort stattfinden, Kinder sollen hier in die Schule gehen, eine Ausbildung machen können, einen Sprachkurs bekommen und die Schritte zur Integration in die Gesellschaft durchführen. Viele der seit 2015 in Volkach aufgenommenen Geflüchteten sind inzwischen erfolgreich integriert, in Vereinen aktiv, haben Wohnraum gefunden und arbeiten hier. Ein Teil davon besitzt inzwischen sogar die deutsche Staatsbürgerschaft.

Dürfen die Geflüchteten arbeiten? Ja, nach 3 Monaten, sobald sie aus der Ankereinrichtung entlassen sind. Die Menschen können gemeinnützig beschäftigt werden, z. B. mit Tätigkeiten im Bauhof. Sie erhalten dann pro Stunde 80 Ct.

Wie viele Fehlbeleger gibt es im Moment? Es gibt im Moment 28 % Fehlbelegungen in Unterfranken, das sind Menschen, die eigentlich am freien Wohnungsmarkt eine Wohnung bräuchten, aber keine finden. Da Geflüchtete nicht der Obdachlosigkeit überlassen werden, dürfen sie weiterhin in den Einrichtungen bleiben.

Bekommen die Kinder einen Kita- und Schulplatz? Im Rahmen der verfügbaren Plätze und Vergabekriterien. Es dient und fördert die Integration, wenn geflüchtete Kinder in Kitas oder in die Schule kommen. Die Familien haben wie auch Deutsche einen Anspruch auf einen Platz. In den städt. Kitas wird nach Gemeindezugehörigkeit, Alter und Geschwisterkinder priorisiert. Andere Träger haben eigene Kriterien. Alle Kinder müssen wie bisher über das Online-Kindergartenportal angemeldet werden.

Wer unterstützt in der Unterkunft vor Ort? Es wird 1 Vollzeitkraft je 75 Bewohner (also 1 für Volkach) von der Caritas werktags von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr vor Ort sein. Sie arbeitet in einem Team von Kräften, die sich bei Urlaub, Krankheit etc. vertreten. Tätigkeitsschwerpunkte: Flüchtlings- und Integrationsberatung, Verwaltungsarbeiten, Zusammenarbeit mit den Kommunen und Behörden. Auch ein Hausmeister wird vor Ort sein.

Wie wird die Sicherheit gewährleistet? Ein qualifizierter Sicherheitsdienst wird ausgeschrieben. Dieser muss Referenzen nachweisen. In sehr großen Einrichtungen wie Kitzingen, Würzburg oder Aschaffenburg gibt es einen eigenen Security-Dienst. Die Erfahrung zeigt, dass in kleindimensionierten Wohngemeinschaften wie Volkach kein Sicherheitsdienst nötig wird. Dennoch gibt es selbstverständlich für jede Einrichtung ein Sicherheitskonzept.

Was sagt die Bundeswehr zur möglichen neuen Unterkunft? Der Kasernenstandort hat ein aufwändiges Sicherheitskonzept und ist von der Unterkunft nicht betroffen.

Was sagt die Polizei zur Sicherheitslage? Die Polizei bewertet die Lage im Landkreis Kitzingen als normal und unauffällig.

Beeinträchtigt die Unterkunft die Gewerbebetriebe und den Tourismus? In vergleichbaren Unterkünften sind uns aus der Vergangenheit keine Beeinträchtigungen bekannt. Die ca. 70 geflüchteten Menschen werden zur schnellen Integration von Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen betreut, s.o. In der Stadt Volkach konnten wir hier in den letzten Jahren auf ein breites, bürgerliches Engagement zurückgreifen. Der Stadtrat wird zudem ein ständiges Monitoring einrichten, in das sich Gewerbetreibende, Tourismusverband und Sicherheitskräfte einbringen können.

 

Die Fragen und Antworten werden fortgeschrieben und gegebenenfalls ergänzt. Stand: 12.9.2024

 


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