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Öffentliche Bekanntmachung gem. § 16 Abs. 2 BauGB
Gemeinde Kiefersfelden
23.04.2025, 11:23

Öffentliche Bekanntmachung gem. § 16 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Kiefersfelden hat in der Sitzung am 19.04.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan für die Flurnummern 847 und 912/30 („Penz-Bichl) aufzustellen.

Zur Sicherung der Planung im künftigen Planbereich wurde in der Gemeinderatssitzung am 19.04.2023 gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst den gesamten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans (Lageplan).

Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag des Inkrafttretens gerechnet, außer Kraft.

Die Gemeinde Kiefersfelden verlängert den Ablauf der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB nach öffentlichem Beschluss des Gemeinderats vom 16.04.2025 mit Erlass dieser Satzung. Diese Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre tritt somit am 24.04.2025 in Kraft und endet spätestens mit Ablauf des 23.04.2026.

Die Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre wird im Rathaus Kiefersfelden, Rathausplatz 1, 83088 Kiefersfelden, Zimmer 7, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 08:00 – 12:00 Uhr, Dienstag 14:00 bis 17:00 Uhr und Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Gemäß § 18 Abs. 3 BauGB wird auf die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB hingewiesen.

Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt mit Ihrer Bekanntmachung am 24.04.2025 in Kraft.

 

Kiefersfelden, 17.04.2025

Gemeinde Kiefersfelden

Hajo Gruber
1. Bürgermeister

 

               

 

 

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