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VG Ebelsbach - Wasserzähler ablesen
Gemeinde Ebelsbach
22.11.2024, 07:25
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Die Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach macht darauf  aufmerksam, dass Anfang Dezember im gesamten VG Bereich die Wasserzähler abgelesen werden müssen.

Ab dem 01.12.2024 erhalten die Haushalte bzw. Abnahmestellen der Gemeinden Breitbrunn, Ebelsbach, Kirchlauter und Stettfeld

Ablesebriefe zur eigenverantwortlichen Ablesung und Meldung der Wasserzählerstände an die Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach. Die Verwaltung bittet die Bürger, bis zum Stichtag 15.12.2024 ihren Zähler abzulesen und den Zählerstand zeitnah mitzuteilen.

Hierzu haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  1. Online-Meldung

über die Internetseite www.vg-ebelsbach.de Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach – Bürgerservice- finden Sie das Bürgerservice-Portalf, unter dem Stichwort „Wasserzählerablesung“ öffnet sich das entsprechende Online-Formular.

oder über Ihr mobiles Gerät per QR-Code.

Für die Eingabe benötigen Sie die Angaben auf der Rückseite des Ableseschreibens.

  1. per Post, Fax, Telefon oder E-Mail

Es können die Ablesebriefe auch in die gemeindlichen Briefkästen Breitbrunn (am Gemeindezentrum), Kirchlauter, Neubrunn und Stettfeld (bei den Aushängekästen) eingeworfen werden.

Sollte der Zählerstand der Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach bis spätestens 15.12.2024 nicht vorliegen, wäre der jeweilige Träger der Wasser- bzw. Abwassereinrichtung berechtigt, den Zählerstand zu schätzen.

Eine Änderung der Abrechnung seitens der Verwaltung kann dann nur noch in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Bunk, Tel. 09522/725-31 gerne zur Verfügung.

Wir weisen auch darauf hin, dass die Wasseruhren, die nicht frostfrei eingebaut sind, entweder entfernt (durch den Wasserwart) oder durch entsprechende Isolierung vor dem Einfrieren zu schützen sind. Schäden, die durch Einfrieren der Wasseruhr auftreten, müssen vom jeweiligen Anschlussnehmer bezahlt werden. Gleichzeitig möchten wir auf die hohen Wasserverluste, die bei Frostschäden auftreten können, hinweisen.

Bunk
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