Um eine Förderung zu erhalten, ist der Gemeinde bis spätestens 31. Januar 2025 eine aussagekräftige Aufstellung der Mitglieder (bis 18 Jahre) für die Abrechnung 2024 vorzulegen.
Es ist zu beachten:
- Förderfähig sind nur Vereine, die Mitgliedsbeiträge erheben.
- Verbindlich ist die Mitgliederzahl bis 31.12. des Vorjahres.
- Ohne Meldung erfolgt keine Förderung.
Norbert Walter
Erster Bürgermeister