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Förderungsmodell für die Jugendarbeit der Vereine
Gemeinde Gremsdorf
20.12.2024, 09:21

Um eine Förderung zu erhalten, ist der Gemeinde bis spätestens 31. Januar 2025 eine aussagekräftige Aufstellung der Mitglieder (bis 18 Jahre) für die Abrechnung 2024 vorzulegen.

 

Es ist zu beachten: 

  1. Förderfähig sind nur Vereine, die Mitgliedsbeiträge erheben.
  2. Verbindlich ist die Mitgliederzahl bis 31.12. des Vorjahres.
  3. Ohne Meldung erfolgt keine Förderung. 

Norbert Walter
Erster Bürgermeister


Beschreibung

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