Ab dem 1. Januar 2025 haben Sie die Möglichkeit, Anträge und Unterlagen zu bau- und abgrabungsrechtlichen Verfahren digital beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen einzureichen.
Die entsprechenden Links zur Online-Einreichung werden ab dem 01.01.2025 auf der Internetseite des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen veröffentlicht.
Selbstverständlich bleibt Ihnen auch weiterhin die Option offen, Ihre Anträge und Unterlagen in Papierform einzureichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Anträge auf Baugenehmigung und weitere bauordnungsrechtliche Verfahren ab dem Stichtag nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt beim Landratsamt eingereicht werden müssen. Die Gemeinde wird anschließend vom Landratsamt über den
jeweils eingereichten Antrag informiert und um eine Stellungnahme gebeten.
Eine Einreichung digitaler Dokumente (z. B. als PDF) per E-Mail an das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen stellt keine wirksame Antragstellung dar.
Für Verfahren, bei denen die abschließende Entscheidung durch die örtlich zuständige Kommune getroffen wird, erfolgt die Antragstellung weiterhin in Papierform direkt über die Gemeinde.
Demnach können bei der Gemeinde nur noch folgende Anträge in Papierform eingereicht werden:
- Bauanträge / Abgrabungsanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren
- Isolierte Ausnahmen, Befreiungen oder isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
- Anzeigen zur Beseitigung
Ab dem 1. Januar 2025 reicht es zudem aus, nur noch eine Ausfertigung Ihrer Unterlagen einzureichen, anstatt der bisher erforderlichen drei.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen unter https://neuburg-schrobenhausen.de/B%C3%BCrgerservice/Fachbereiche/Bauwesen-Umweltschutz/Bauamt/Bauwesen/.
Für Fragen hierzu steht Ihnen das Landratsamt gerne zur Verfügung (digitalesbauamt@neuburg-schrobenhausen.de; Tel. 08431 57 309).
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