Die Stimmzettel für die Bundestagswahl am 23.02.2025 werden voraussichtlich nicht vor dem 06.02.2025 ausgeliefert. Damit können Briefwahlanträge erst ab 06.02.2025 bearbeitet werden bzw. ist erst dann eine persönliche, digitale oder schriftliche Beantragung sinnvoll.
Aufgrund der verkürzten Frist besteht zudem insbesondere die Möglichkeit, unmittelbar nach Aushändigung der Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus zu wählen und den verschlossenen roten Wahlbriefumschlag samt Inhalt (= Wahlschein mit eidesstattlicher Versicherung persönlich unterschrieben und Stimmzettel im zugeklebten weißen Stimmzettelumschlag) dort wieder abzugeben.
Wichtig: Der Wahlschein darf nicht in den weißen Stimmzettelumschlag gelegt werden.