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Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Dorfbreite III
Gemeinde Obertraubling
01.08.2023, 16:25
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Der Gemeinderat hat am 16.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Dorfbreite III“ beschlossen und am 17.04.2023 den Planentwurf gebilligt.


Er umfasst im Wesentlichen den Bereich westlich des Bebauungsplanes „Hochwegäcker“, südlich des Bebauungsplans „Dorfbreite II“, östlich der Industriestraße sowie Fl.Nr. 31, nördlich der Fl.Nr. 31/198 und beinhaltet die Fl.Nr. 31/8, 31/9 und 31/10 je der Gemarkung Oberhinkofen. Im Übrigen gilt der abgedruckte Lageplan sowie der am Auslegungsort offenliegenden Plan.


Es wird ein vereinfachtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch durchgeführt und von der Eingriffsregelung sowie einem Umweltbericht abgesehen. Der Flächennutzungsplan wird zu gegebener Zeit angepasst werden.

 

Der Bebauungsplanentwurf liegt mit seiner Begründung in der Zeit vom 01.08.2023 bis 01.09.2023 im Rathaus, Josef-Bäumel-Platz 1, 93083  Obertraubling, Zi.Nr. 13 von Montag, Mittwoch und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Dienstag von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Einsichtnahme aus.

 

Außerdem sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen während der Auslegungsfrist im Internet unter nachfolgendem Link eingestellt: http://www.obertraubling.de/rathaus/bekanntmachungen 


Während dieser Zeit können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene  Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.


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