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Einweihung der renovierten Bergwachthütte
Förderverein Bergwachtbereitschaft Forchheim e. V.
22.10.2024, 16:57
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Am Sonntag, den 20. Oktober, wurde die frisch renovierte Bergwachthütte am Walberla (Ehrenbürg) eingeweiht. 

Über 40 Jahre später nach der Ersteinweihung erstrahlt die Bergwachthütte nun dank der Unterstützung unserer Sponsoren und unzähliger Arbeitsstunden in neuem Licht. 

Einer der Sponsoren begleitete den Verein eine ganze Saison von Frühjahr bis Herbst - die Bäckerei Wirth. Matthias Wirth kreierte ein „Bergwachtbrot“, von dessen Verkauf ein Teil an den Förderverein geht. Die Überraschung war groß, als er uns den Erlös mit Zahlen aus Laugengebäck präsentierte - 1800 Euro.

Markus Zeuch, der Vorstand der Bergwacht Forchheim, sprach den anwesenden Sponsoren seinen tiefen Dank aus und nannte jeden Einzelnen namentlich, der der Einladung gefolgt war.
 
Besonders freuten sich die Bergwachtler, dass der Bezirksrat und DAV Vorsitzender Ullrich Schürr und der Bürgermeister der Gemeinde Wiesenthau, Bernd Drummer sich die Zeit zu dieser Einweihung genommen haben.

In entspannter Atmosphäre hatten die Gäste die Möglichkeit, die Ergebnisse der Renovierung zu besichtigen und sich mit anderen Förderern auszutauschen.

Beim Weißwurstfrühschoppen mit zünftiger Musik, gespielt von der Blaskapelle Wiesenthau -Schlaifhausen und geselligem Beisammensein genossen die Gäste einen unvergesslichen Tag.


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Beschreibung

Unsere Geschichte: Am 25. April 2019 wurde der Förderverein Bergwachtbereitschaft Forchheim e.V. mit 14 Gründungsmitgliedern gegründet, um die Bergretter der Bergwacht Forchheim bei Ihrer Arbeit zu unterstützen (Förderung ihrer Aufgaben, Sammlung von Spendengeldern, Mitgliedsbeiträgen, die Durchführung von Veranstaltungen zur Darstellung des Bergrettungswesens, sowie die Erschließung weiterer Finanzierungsmittel uvm.) Besonderes Augenmerk liegt bei der Renovierung unserer Bergwachthütte gegenüber des Wanderparkplatz am Walberla (Schlaifhausen). Unser Verein ist ein gemeinnütziger Verein nach Paragraph 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. (n) 11 AO - Förderung der Rettung aus Lebensgefahr.