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Die Gemeinde Bruckberg verkauft fünf Parzellen im Baugebiet „Föhrenweg“ in Tondorf im Bieterverfahren gegen Höchstgebot.
Gemeinde Bruckberg
26.07.2023, 06:33

Ablauf des Verfahrens 

 

Das Bieterverfahren startet am 26.06.2023.

 

Ihr Gebot muss der Gemeinde Bruckberg, Rathausplatz 1, 84079 Bruckberg bis zum 01.08.2023, um 12:00 Uhr in schriftlicher Form vorliegen (Ende des Bieterverfahrens). Es muss sich dabei um ein Originaldokument handeln; die Zustellung per Fax oder Email ist nicht zulässig. Gebote, die danach eingehen, werden nicht berücksichtigt.

 

Jede voll geschäftsfähige natürliche Person, jede juristische Person und jede rechtsfähige Personengesellschaft können ein Gebot abgeben. Investoren sind im Bieterverfahren ausdrücklich zugelassen. Bieter und Käufer müssen identisch sein.

 

Die schriftlichen Angebote müssen fristgerecht in einem verschlossenen Umschlag im Rathaus Bruckberg eingegangen sein. Aus der Adressierung muss ersichtlich sein, für welche Parzelle das Gebot abgegeben wird. Das Gebot ist zu beziffern und muss den vollständigen Namen, die Kontaktdaten und die Unterschrift der am Kauf interessierten Person enthalten. Das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Gebotsformular ist zwingend zu verwenden.

 

Bitte beachten Sie dabei, dass ein Mindestgebot von 400,- €/m² festgelegt wurde. Im Min-destgebot sind Erschließungskosten nach BauGB in Höhe von 192,12 € pro m² enthalten. Der Käufer hat zudem die üblichen Grunderwerbsnebenkosten wie Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragung zu tragen. Weiterhin sind der Gemeinde die Herstellungsbeiträge zur Abwasserentsorgung sowie zur Wasserversorgung zusätzlich zu tragen, soweit die später realisierte Geschossfläche 250 m² übersteigt.

Im Kaufpreis bereits enthalten sind bereits Vorausleistungen auf diese Herstellungsbeiträge jeweils bis zu einer Geschossfläche von 250 m².

 

Darüber hinaus haben die Käufer die Kosten für die auf der jeweiligen Bauparzelle errichteten Zisterne in Höhe von 9.332,19 € zu erstatten.

 

Das Höchstgebot wird für jede Parzelle einzeln ermittelt. Sollten mehrere Gebote von einem Bieter für dieselbe Parzelle abgegeben werden, zählt das höchste abgegebene Gebot. Gibt ein Bieter für mehrere Grundstücke das höchste Gebot ab, kann er nur ein Grundstück erwerben.

 

Die Gebote werden gesammelt und nach Fristende unter Ausschluss der Öffentlichkeit geöffnet. Nach Auswertung der Gebote werden die Bewerber schriftlich unter Beifügung einer Rechtsbehelfsbelehrung über einen Zuschlag oder Nichtzuschlag informiert. Für den Fall, dass mehrere identische Höchstgebote eingegangen sind, entscheidet das Los.

 

Sollte innerhalb der ersten zwei Monate nach Zuschlag kein rechtskräftiger Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande gekommen sein, behält sich die Gemeinde Bruckberg das Recht vor, dem rangnächsten Bieter den Zuschlag zum Kauf zu erteilen.

 

Es ist eine vorläufige Finanzierungsbestätigung vorzulegen. Diese ist nach Mitteilung über den Zuschlag zu übersenden. Sollte keine Finanzierung benötigt werden, genügt diesbezüglich eine schriftliche Bestätigung einer Bank. Nach Erhalt der Finanzierungsbestätigung wird der Notar mit der Erstellung eines Notarvertrages von der Gemeinde beauftragt.

 

Der Käufer unterwirft sich einer Bauverpflichtung. Er verpflichtet sich, innerhalb von 5 Jahren ein Wohngebäude unter Einhaltung aller Festsetzungen des Bebauungsplans zu errichten, wobei genügt, wenn innerhalb dieser Frist der Rohbau fertig gestellt wird. Weitere Auflagen wie z.B. eine Selbstnutzungsverpflichtung werden ausdrücklich nicht vorgeschrieben. Die Beurkundung erfolgt ohne zusätzliche Auflagen.

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Gemeinde Bruckberg auch im vorliegenden Vergabeverfahren zur Veräußerung gemeindlicher Grundstücke eine kommunalrechtliche Transparenzpflicht trifft, und dass wir weiterhin Zugangsansprüche nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG zu erfüllen haben. Diese Pflichten können durch vertragliche „Verschwiegenheitsklauseln“ oder entsprechende vorvertragliche Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und (potenziellen) Erwerberinnen oder Erwerbern grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

 

Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Jahresurlaub Ihre Anfragen per E-Mail erst ab dem 03.07.2023 beantwortet werden können. Ebenso bitten wir um die telefonische Vereinbarung etwaiger Besprechungstermine erst ab dem 03.07.2023.

 


Beschreibung

Willkommen auf der offiziellen Seite unserer Gemeinde Bruckberg. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um das Rathaus, behördliche Themen und das Gemeindeleben. Einen Ortsplan mit Adressen finden Sie unter folgendem Link: https://www.bruckberg.org/unsere-gemeinde/ortsportrait/ortsplan Öffnungszeiten: Montag-Freitag 8.00-12.00 Uhr Montag 13.30-16.30 Uhr Donnerstag 13.30-18.00 Uhr Dienstag- und Mittwochnachmittag evtl. Termine nach Vereinbarung!