Die Gemeinde Bernhardswald im nördlichen Landkreis Regensburg ist gemäß Art. 51 BayStrWG verpflichtet, auf öffentlichen Straßen Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Ihre diesbezüglichen Winterdienstpflichten möchte die Gemeinde in Teilen auf einen Auftragnehmer übertragen.
Hierzu sucht die Gemeinde Bernhardswald ab 01.10.2024 für zunächst zwei Winterperioden, sprich von 01.10.2024 bis 30.04.2025 und den darauffolgenden Winter von 01.10.2025 bis 30.04.2026 einen zuverlässigen Auftragnehmer.
Bei Interesse zur Übersendung der Angebotsunterlagen bitten wir um schriftliche Anfrage unter lisa.obermeier@bernhardswald.de bis spätestens 03.06.2024.
Die Information nach § 27, 28 UVgO, oder VOL/A über die geplante Ausschreibung finden Sie hier