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Nistkastenkontrolle am 08.02.2025
Haßbergverein Lauter e.V.
14.02.2025, 09:26
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In den kalten Januartagen nutzten einige unserer Singvögel und auch Waldmäuse unsere Kästen als Wärmestube. An der Zahl waren es dieses Mal 27 Kästen zu kontrollieren, reinigen und funktionsfähig für die neue Brutsaison zu machen. Tatkräftig unterstützt wurde der Naturschutzwart bei herrlichem Winterwetter u.a. vom Vorsitzenden und den beiden Jugendwartinnen unseres Haßbergvereins. Die anwesenden helfenden Kids zeigten schon Kenntnisse und Interesse über die recht ansehnlichen Nester unserer Singvögel.

Das Ergebnis der Kontrolle war ähnlich wie bei der vorjährigen: Spitze!

Die Kästen waren belegt 17 mal von Meisen, siebenmal vom Kleiber und einmal vom Baumläufer, 2 Kästen waren leer. In einem Kasten lagen im Nest 2 nicht ausgebrütete Eier vom Kleiber und das Nest eines anderen Kastens war voller Eicheln.  In 4 Kästen waren 2 Nester übereinander gebaut, also doppelt belegt, in 2 Kästen waren Mäuse eingezogen, 2 quicklebendige suchten nach kurzem Widerstand mit einem Sprung das Weite.

Unter dem Motto „Weiterhin unsere fleißigen Singvögel schützen, die ja einen wichtigen Beitrag für einen gesunden Wald leisten.

Der Naturschutzwart bedankte sich bei den tüchtigen Helfern mit einer kleinen süßen Stärkung zum Abschluss der Aktion.

 

Ferdinand Schmidt

Naturschutzwart


Beschreibung

Ziel und Zweck des Hassbergverein (HBV) Lauter e.V. ist es in der Gemeinschaft das Verständnis für die Besonderheiten der Hassberge und die Verbundenheit zur heimischen Natur und Kultur mit dem Schwerpunkt in der Gemeinde Lauter und Umgebung zu fördern. Dabei vertritt der Verein die Interessen der natur- und kulturverbundenen Bürger. Zu diesem Hintergrund werden Wanderungen sowie verschiedene Aktionen und Veranstaltungen durchgeführt. Ein besonderes Anliegen des Vereins ist es bei Kinder- und Jugendlichen das Interesse, für die heimische Natur und Kultur zu wecken und zu fördern. Der HBV-Lauter verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff). Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.