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Bekanntmachung über die öffenliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplans "Hirtengarten" Gemeinde Kemmern, gemäß § 13a Abs. 3 BauGB
Gemeinde Kemmern
05.05.2025, 00:00
Der Gemeinderat von Kemmern hat am 31.03.2025 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans "Hirtengarten" beschlossen.

Der Gemeinderat von Kemmern hat am 31.03.2025 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans "Hirtengarten" beschlossen. Auf den Flurnummern 1140/1 und 1140/2, Gmkg. Kemmern, soll ein weiteres Baurecht ermöglicht werden, um die Errichtung von zwei Einzelhäusern zuzulassen. Dadurch soll die Fläche sinnvoll genutzt und eine Nachverdichtung im Siedlungsbereich ermöglicht werden. Der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung kann dem nachfolgenden Übersichtsplan entnommen werden. Übersichtsplan Die Aufstellung der Bebauungsplan-Änderung erfolgt nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren, da die'Bebauungsplan-Änderung für die Nachverdichtung von bereits beplanten Flächen im Innenbereich und gemäß § 13aAbs. 1 Nr. 1 BauGB mit einer Grundfläche von weniger als 20.000 m2 durchgeführt wird (Bebauungsplan der Innenentwicklung).  Der Geltungsbereich der 2. Bebauungsplan-Änderung "H/rtengarten" umfasst eine Flache von 1.425 m2 und beinhaltet die Flurnummern 1140/1 und 1140/2, Gmkg. Kemmern, sowie Teile der Flurnummer 516/13 (Hirtengarten), Gmkg. Kemmern. Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt: Im Norden: durch Teile der Flurnummer 516/3 (Hirtengarten), Gemarkung Kemmern. Im Osten: durch die Flurnummern 1137 und 1137/2, Gemarkung Kemmern. Im Süden: durch die Flurnummer 1140, Gemarkung Kemmern. Im Westen: durch die Flurnummern 1143/1, 1143/2, 1143/3 und 1143/4, Gemarkung Kemmern. Der Geltungsbereich kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden. Lageplan Von der Angabe der Arten der verfügbaren, umweltrelevanten Informationen gemäß §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB kann gemäß §13 Abs. 3 BauGB abgesehen werden. Nachdem die Bürgerschaft und die Betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BElange bereits mit einem Vorentwurf an der Planung beteiligt und um Stellungnahme gebeten wurden, ist ein Planentwurf  von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und am 10.04.2025 vom Gemeinderat gebilligt worden. Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Planentwurf zur Bebauungsplan-Änderung mit Begründung in der Zeit vom 05.05.2025 - 06.06.2025 gemäß §3 Abs. 2 BauGB im Internet auf der Website der Gemeinde (ww.kmmern.de) veröffentlicht. Benfalls auf der Website der Gmeeinde abrufbar sind sowohl der Inhalt dieser Bakanntmachung gemäß §3 Abs. 2 Satz 5 BauGB als auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB. Zusätzlich liegen die Planunterlagen gemäß §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zur Einsicht im Rathaus der Gemiende Kemmern, Hauptstraße 2, 96164 Kemmern, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Kemmern deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Hier finden Sie die Bekanntmachung in PDF-Form.  

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