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Zahltermin Steuern und Verbrauchsgebühren
Gemeinde Langensendelbach
03.02.2025, 13:48


Folgende Steuern und Gebühren sind am 15.02.2025 zur Zahlung fällig:      -  Grundsteuer A und B      -  Gewerbesteuervorauszahlung      -  Abschlag Kanal- und Wasserverbrauchsgebühren Die Höhe der zu bezahlenden Steuern und Gebühren entnehmen Sie bitte Ihrem letzten Bescheid. Zahlungspflichtige, die uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir eine Zahlung per Überweisung auf eines der Gemeindekonten vorzunehmen: Sparkasse Forchheim                             IBAN: DE27 7635 1040 0000 1204 36 VR-Bank Metropolregion Nürnberg        IBAN: DE85 7606 9559 0001 0882 70 Bei Terminüberschreitungen werden die gemäß Abgabenordnung festgelegten Säumniszuschläge und Mahngebühren berechnet. Zahlungspflichtige, die uns eine SEPA-Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen nichts veranlassen. Nutzen Sie, falls noch nicht geschehen, die Möglichkeit der Teilnahme am Abbuchungsverfahren. Das Formular finden Sie auch auf unserer Homepage unter „Bürgerservice und Politik“/ “Formulare A-Z“. wichtiger Hinweis Grundsteuer: Die Abbuchung des neu festgesetzten Abschlages erfolgt erstmals zum 15.02.2025 auf Grundlage des Ihnen zugegangenen Grundsteuerbescheides. Eine Abbuchung erfolgt nur dann, wenn Ihnen in den vergangenen Wochen bereits ein neuer Grundsteuerbescheid zugegangen ist. Sollte dies bis dato nicht der Fall sein, ist zum 15.02. noch keine Zahlung fällig. Bitte denken Sie daran, dies auch bei bestehenden Daueraufträgen entsprechend zu berücksichtigen und zu ändern bzw. anzupassen. Bestehende SEPA-Lastschriftmandate mit der Gemeindekasse behalten selbstverständlich weiterhin Ihre Gültigkeit. Ihre Gemeindekasse    

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Beschreibung

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