Update 11.04.2025 - 12:00 Uhr
DieAnordnung zum Abkochen des Trinkwassers wurde vom Gesundheitsamt aufgehoben!
UPDATE 10.04.2025 - 11:00Uhr
die Ergebnise der Beprobung liegen derzeit noch nicht vor. Sobald es neue Informationen gibt, werden diese bekannt gegeben.
Daher bleibt die Anordnung vorerst weiter bestehen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Gesundheitsamt hat aufgrund des Wasserrohrbruchs in der vergangenen Nacht eine Anordnung zum Abkochen des Tinkwassers erlassen.
Dies Betrifft alle Haushalte, die ihr Trinkwasser über die Stadt Neustdt/WN beziehen.
Für die Gemeinde Störnstein ist dies der Ort Störnstein, die OT Reiserdorf und Wöllershof
Wie lange diese Anordnung gilt, kann derzeit leider noch nicht abschließend bewertet werden.
Wir bitten sie daher vorsichtshalber:
Das Trinkwasser des o.g. Versorgungsgebietes sollte für den menschlichen
Gebrauch und Genuss nur in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Zum Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln sollte nur abgekochtes
Trinkwasser verwendet werden.
Gegenstände, die mit Lebensmitteln (auch Milch) direkt in Berührung kommen, sollten mit abgekochtem Trinkwasser gerein
Für Säuglinge, Kleinkinder und Abwehrgeschwächte sollte Wasser in abgepackter Form verwendet werden.
siehe auch beiliegende Warnmeldung:
mfg
M. Ludwig