Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins und Ausstellung von Briefwahlunterlagen ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungsbriefe abgedruckt. Die Anträge müssen ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben sein.
Um Missbräuche bei der Besorgung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen durch Dritte auszuschließen, muss jemand, der für einen anderen einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellt oder den Wahlschein oder die Briefwahlunterlagen in Empfang nimmt, eine schriftliche Einzelvollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Eine Vollmachtserklärung ist auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.
Bitte beachte Sie, dass aufgrund der kurzen Fristen, die Briefwahlunterlagen erst Anfang Februar ausgegeben werden können.