Die neuen Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich Anfang/Mitte Dezember an alle Grundstückseigentümer verschickt.
Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit noch gültigen Systems der Grundsteuer, welches auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte basiert, für verfassungswidrig. In der Folge beschloss der Bundestag ein neues Bundesmodell für die Grundsteuer und versah dies mit einer Öffnungsklausel, die den Ländern wiederum die Einführung eines abweichenden Systems ermöglichte. Hiervon machte der Bayerische Landtag Gebrauch und erließ das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG). Mit diesem Gesetz wird für Grundstücke in Bayern anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Um eine neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer zu erhalten, wurden alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 aufgefordert, eine Grundsteuererklärung beim jeweils zuständigen Finanzamt abzugeben. Für Hauseigentümer sind jetzt nur noch die Grundstücksfläche, die Wohnfläche und die Nutzfläche von Belang. Der früher festgelegte Einheitswert bzw. alte Grundsteuermessbetrag spielt für die Berechnung der neuen Grundsteuer ab 2025 keine Rolle mehr. Aus der amtlichen Grundstücksfläche sowie der gemeldeten Wohn- und Nutzfläche haben die Finanzämter bis Mitte dieses Jahres für jedes Grundstück einen neuen Grundsteuer - messbetrag errechnet. Jeder Grundstückseigentümer hat den neuen Grundsteuermessbetrag in einem gesonderten Bescheid vom Finanzamt mitgeteilt bekommen. Dieser ist Grundlage für die spätere Berechnung der Grundsteuer. Auf die Höhe des jeweiligen Messbetrages hat die Gemeinde Langensendelbach – nach wie vor – keinen Einfluss. Dabei ist besonders erwähnenswert, dass die Gemeinde an den Messbetragsbescheid, auch wenn dieser nach Auffassung des Bescheidempfängers vom Finanzamt noch abzuändern wäre – zwingend gebunden ist. Soweit und solange ein Messbetragsbescheid vom zuständigen Finanzamt nicht geändert wurde, bleibt dieser zwingend Grundlage für den Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Aus der Summe der neuen Grundsteuermessbeträge hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.10.2024 in einer separaten Hebesatzsatzung die neuen Hebesätze für die Gemeinde Langensendelbach mit 260 vom Hundert für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke (Grundsteuer A) und mit 260 vom Hundert für die bebauten Grundstücke (Grundsteuer B) ab dem 01.01.2025 festgesetzt. Vorher lagen die Hebesätze für Grundsteuer A und Grundsteuer B bei 340 vom Hundert. Ziel war es, die Neufestsetzung der Hebesätze möglichst aufkommensneutral festzusetzen. Dies war keine Selbstverständlichkeit, schließlich wurden die Hebesätze für die Grundsteuern in den letzten Jahren nicht mehr angepasst. Die neuen Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich Anfang/Mitte Dezember an alle Grundstückseigentümer verschickt. Diese legen dann die neue Grundsteuer für jeden Eigentümer ab dem 01.01.2025 fest. Mit freundlichen Grüßen Oswald Siebenhaar Erster Bürgermeister
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Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit noch gültigen Systems der Grundsteuer, welches auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte basiert, für verfassungswidrig. In der Folge beschloss der Bundestag ein neues Bundesmodell für die Grundsteuer und versah dies mit einer Öffnungsklausel, die den Ländern wiederum die Einführung eines abweichenden Systems ermöglichte. Hiervon machte der Bayerische Landtag Gebrauch und erließ das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG). Mit diesem Gesetz wird für Grundstücke in Bayern anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Um eine neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer zu erhalten, wurden alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 aufgefordert, eine Grundsteuererklärung beim jeweils zuständigen Finanzamt abzugeben. Für Hauseigentümer sind jetzt nur noch die Grundstücksfläche, die Wohnfläche und die Nutzfläche von Belang. Der früher festgelegte Einheitswert bzw. alte Grundsteuermessbetrag spielt für die Berechnung der neuen Grundsteuer ab 2025 keine Rolle mehr. Aus der amtlichen Grundstücksfläche sowie der gemeldeten Wohn- und Nutzfläche haben die Finanzämter bis Mitte dieses Jahres für jedes Grundstück einen neuen Grundsteuer - messbetrag errechnet. Jeder Grundstückseigentümer hat den neuen Grundsteuermessbetrag in einem gesonderten Bescheid vom Finanzamt mitgeteilt bekommen. Dieser ist Grundlage für die spätere Berechnung der Grundsteuer. Auf die Höhe des jeweiligen Messbetrages hat die Gemeinde Langensendelbach – nach wie vor – keinen Einfluss. Dabei ist besonders erwähnenswert, dass die Gemeinde an den Messbetragsbescheid, auch wenn dieser nach Auffassung des Bescheidempfängers vom Finanzamt noch abzuändern wäre – zwingend gebunden ist. Soweit und solange ein Messbetragsbescheid vom zuständigen Finanzamt nicht geändert wurde, bleibt dieser zwingend Grundlage für den Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Aus der Summe der neuen Grundsteuermessbeträge hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.10.2024 in einer separaten Hebesatzsatzung die neuen Hebesätze für die Gemeinde Langensendelbach mit 260 vom Hundert für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke (Grundsteuer A) und mit 260 vom Hundert für die bebauten Grundstücke (Grundsteuer B) ab dem 01.01.2025 festgesetzt. Vorher lagen die Hebesätze für Grundsteuer A und Grundsteuer B bei 340 vom Hundert. Ziel war es, die Neufestsetzung der Hebesätze möglichst aufkommensneutral festzusetzen. Dies war keine Selbstverständlichkeit, schließlich wurden die Hebesätze für die Grundsteuern in den letzten Jahren nicht mehr angepasst. Die neuen Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich Anfang/Mitte Dezember an alle Grundstückseigentümer verschickt. Diese legen dann die neue Grundsteuer für jeden Eigentümer ab dem 01.01.2025 fest. Mit freundlichen Grüßen Oswald Siebenhaar Erster Bürgermeister
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