ACHTUNG!!! NEUE INFORMATIONEN
Ab 01.05.2025 dürfen nur noch Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden, die entweder in der Behörde erstellt werden, oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt werden. Diese Regelung gilt auch für Kinder und Babys. Leider konnten bisher noch nicht alle Behörden durch die Bundesdruckerei mit einem Fotoautomaten beliefert werden. Dies betrifft auch die Gemeinde Altendorf. Der Gesetzgeber räumt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025 ein, in der in Ausnahmefällten Papierlichtbilder akzeptiert werden können. Unter nachfolgendem Link können Sie sich darüber informieren, welche Fotodienstleister bereits digitale Lichtbilder für die Ausweisbeantragung erstellen: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ Bei der Terminvergabe zur Ausweisbeantragung erhalten Sie jeweils die aktuellen Informationen zur digitalen Lichtbilderstellung. Ihr Passamt
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Ab 01.05.2025 dürfen nur noch Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden, die entweder in der Behörde erstellt werden, oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt werden. Diese Regelung gilt auch für Kinder und Babys. Leider konnten bisher noch nicht alle Behörden durch die Bundesdruckerei mit einem Fotoautomaten beliefert werden. Dies betrifft auch die Gemeinde Altendorf. Der Gesetzgeber räumt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025 ein, in der in Ausnahmefällten Papierlichtbilder akzeptiert werden können. Unter nachfolgendem Link können Sie sich darüber informieren, welche Fotodienstleister bereits digitale Lichtbilder für die Ausweisbeantragung erstellen: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ Bei der Terminvergabe zur Ausweisbeantragung erhalten Sie jeweils die aktuellen Informationen zur digitalen Lichtbilderstellung. Ihr Passamt
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