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Beförderung von Schwerbehinderten im öffentlichen Nahverkehr
Behindertenbeauftragter Markt Weisendorf
11.09.2024, 10:10
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Für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) sieht das Schwerbehindertenrecht mehrere Optionen vor, abhängig vom Ausmaß der Behinderung.

Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen 

G (erhebliche Gehbehinderung)

aG (außergewöhnliche Gehbehinderung

B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson)

H (Hilflosigkeit/Schwerpflegebedürftigkeit)

Gl (Gehörlosigkeit)

Bl (Blindheit)

und ein Ausweisbeiblatt mit Wertmarke welches der Ausweisinhaber auf Antrag von der Regionalstelle des Zentrum Bayern Familie und Soziales ZBFS (früher Versorgungsamt) erhalten kann.

Weitere Infos unter: https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/mobilitaet/nahverkehr/index.php

Und im Anhang


Profilbild

Behindertenbeauftragter Markt Weisendorf

Behindertenbeauftragter

Beschreibung

Der Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartner für alle Bürger*innen mit Beeinträchtigungen der Markt Gemeinde Weisendorf. Zu den umfassenden Zielen gehört die Unterstützung und Förderung der Teilhabe, der Selbstbestimmung und der Gleichstellung der Menschen mit Beeinträchtigung in der Gemeinde. Eine enge Zusammenarbeit mit den politischen Gremien und der Verwaltung ist dabei unerlässlich. Der Behindertenbeauftragte ist Mitglied im Seniorenbeirat Weisendorf Jens Schmilinsky, Beauftragter für Menschen mit Behinderung Tel: 09135 - 71 20 – 0 E-Mail: Behindertenbeauftragter@weisendorf.de