Für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) sieht das Schwerbehindertenrecht mehrere Optionen vor, abhängig vom Ausmaß der Behinderung.
Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen
G (erhebliche Gehbehinderung)
aG (außergewöhnliche Gehbehinderung
B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson)
H (Hilflosigkeit/Schwerpflegebedürftigkeit)
Gl (Gehörlosigkeit)
Bl (Blindheit)
und ein Ausweisbeiblatt mit Wertmarke welches der Ausweisinhaber auf Antrag von der Regionalstelle des Zentrum Bayern Familie und Soziales ZBFS (früher Versorgungsamt) erhalten kann.
Weitere Infos unter: https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/mobilitaet/nahverkehr/index.php
Und im Anhang