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Informationen der Deutschen Rentenversicherung
Gemeinde Collenberg
08.07.2024, 02:00

Weniger Papierkram, mehr Überblick: Steuerdaten kommen automatisch (18.02.2025)

Rentnerinnen und Rentner in Deutschland müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Einkommen über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt. Eine Erleichterung bringt die automatische Datenübermittlung: die Deutsche Rentenversicherung überstellt relevante Rentenbezugsdaten direkt an die Finanzverwaltung, so dass diese nicht mehr manuell in der Steuererklärung eingetragen werden müssen.

Eine große Erleichterung durch die Rentenversicherung

Die Verpflichtung zur Steuererklärung betrifft immer mehr Rentnerinnen und Rentner, doch die automatische Datenübermittlung erleichtert den Prozess erheblich. Man sollte dennoch die individuelle Steuerpflicht prüfen und mögliche Steuervorteile nutzen. Beispiel Nebeneinkünfte, Betriebsrenten, Krankheitskosten oder abzugsfähige Ausgaben.

Wer eine online-Steuerberechnung nutzen möchte, kann sich eine kostenlose Bescheinigung der Rentenversicherung, eine sogenannte „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ ausstellen lassen. In den Folgejahren wird dann diese Auskunft automatisch zugeschickt. Zu finden ist dieser Antrag auf der Website unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung

Weitere Informationen gibt es in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800 oder im Internet unter: www.deutsche-rentenversicherung.de



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