Erster Bürgermeister Achim Höfling eröffnete um 19:30 Uhr die 4. Sitzung des Gemeinderates, begrüßte alle Anwesenden, stellte die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die Tagesordnung (öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzungsteil) wurde einstimmig angenommen.
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Anerkennung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 27.02.2024 |
Dem Gemeinderat wurde die Niederschrift von der Gemeinderatssitzung vom 27.02.2024 zur Kenntnisnahme freigegeben. Der Gemeinderat ist mit der Niederschrift einverstanden.
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Beratung und Beschluss über einen Bauantrag zur Anbringung der Werbeanlagen auf dem Grundstück Fl.Nr.31/2, "Berggasse 2" in Eußenheim |
Der Mieter der Büroräume in der Berggasse 2 aus Eußenheim hat dort ein Versicherungsbüro und plant die Anbringung von Werbeanlagen. Er möchte an der Außenfassade ein Schild mit der Aufschrift „Allianz“ und seinem Namen anbringen. Auf einem zweiten, kleinerem Schild neben der Eingangstür sollen seine Kontaktdaten und die Öffnungszeiten stehen.
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich von Eußenheim, was bedeutet, dass die Gebäudefassaden dem Charakter der Umgebung entsprechen müssen. Die Eigenart der Umgebung entspricht der eines Mischgebietes. In der näheren Umgebung befinden sich die Bäckerei Maxl Bäck, das Gasthaus zur Krone und die Raiffeisenbank Main-Spessart, die alle bereits Außenwerbungen für ihre gewerblichen Betriebe angebracht haben. An dem betroffenen Gebäude war außerdem vor längerer Zeit die Werbung der Sparkasse angebracht.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt für den Bauantrag zur Anbringung der beantragten Werbeanlagen auf dem Anwesen Fl.Nr. 31/2 („Berggasse 2“) in Eußenheim.
Einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0
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Beratung und Beschluss über eine formlose Bauanfrage mit Befreiungen vom Bebauungsplan für den Wohnhausanbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 919/1, "In den Thalen 10" in Eußenheim |
Die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 919/1, „In den Thalen 10“ planen einen 62 m² großen Anbau an das bestehende Wohnhaus. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplans „In den Thalen“. Die Eigentümer möchten vor Bauantragsstellung abklären, ob die Gemeinde den beiden benötigten Befreiungen vom Bebauungsplan zustimmen würde.
Folgende Befreiungen werden benötigt:
Überschreitung der Baugrenze: Der Anbau überschreitet an der Süd-Westlichen Seite mit ca. 8 - 10 qm die Baugrenze, daher wird eine Befreiung von den Festsetzungen der Baugrenzen benötigt.
Änderung der Dachform: Als Dachform wurde ein Flachdach gewählt. Im Bebauungsplan sind Satteldächer festgesetzt, daher wird eine Befreiung von den Festsetzungen der Dachformen benötigt.
Die Eigentümer werden bei Zustimmung des Gemeinderats einen Bauantrag stellen.
Beschluss:
Der Gemeinderat ist bereit bei Eingang des Bauantrags der Eigentümer der Fl.Nr. 919/1, „In den Thalen 10“ den beiden beantragten Befreiungen zuzustimmen.
Einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0
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Beratung und Beschluss über den Verkauf der Alten Schule in Münster (Otterstal 2) |
Die Alte Schule in Münster ist im Eigentum der Gemeinde und steht seit Dezember 2022 leer. Nachdem sich ein Kaufinteressent gemeldet hat, wurde ein Wertgutachten erstellt, das den Wert für das Anwesen auf 46.000 Euro beziffert. Daraufhin fasste der Gemeinderat in der Sitzung am 28.11.2023 den Beschluss, das Anwesen Alte Schule Münster zu verkaufen. In einer öffentlichen Ausschreibung wurde die Alte Schule angeboten. Es meldeten sich vier Interessenten, von denen jedoch zum Stichtag 29.02.2024 lediglich ein Angebot über 31.500 Euro abgegeben wurde.
Auf dem Dach des Gebäudes befindet sich die gemeindliche Sirene, deshalb ist es notwendig bei Veräußerung eine Grunddienstbarkeit ins Grundbuch einzutragen, damit bei Kontrollen und Reparaturen der Zugang für die Gemeinde gesichert ist. Der Gemeinderat beriet sich über den Sirenenstandort und ob es sinnvoll ist, einen anderen Standort auszuwählen. Da die Einführung der digitalen Alarmierung in den nächsten Jahren bevorsteht, ist eine Verlegung zum jetzigen Zeitpunkt nicht ratsam, da die zukünftigen Anforderungen an einen Sirenenstandort noch nicht bekannt sind.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt für den Verkauf des Anwesens Fl.Nr. 82 „Münster Str. 2“ in Münster für 31.500 €.
Einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0
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Beratung und Beschluss über einen Antrag des Sport-Angler-Clubs Gambach über einen Zuschuss zum Ausbaggern des Angelsees |
Der Sportangler-Club Gambach e.V. beabsichtigt in diesem Jahr seinen Anglersee auf der Fl.Nr. 1294 in Eußenheim erstmals nach 25 Jahren zu sanieren. Es soll Schlamm ausgebaggert und entsorgt sowie die Uferböschung erneuert werden. Die Kosten für die Arbeiten belaufen sich auf rund 63.000 Euro. Der Sportangler-Club bittet die Gemeinde Eußenheim um einen Zuschuss für die geplante Maßnahme.
In der Vergangenheit gewährte die Gemeinde Zuschüsse in Höhe von 10 % für Investitionen von Sport- und Johanniszweigvereinen, Feuerwehren und Kirchenstiftungen.
Ortssprecher Michael Sauer erkundigte sich, ob der Anglersee Eigentum der Gemeinde sei. Das ist nicht der Fall. Gemeinderat Ludwig Keller bemerkte, dass Zuschüsse hauptsächlich für bauliche Maßnahmen gezahlt werden. Einen Zuschuss für Ausbaggern lehnt er. Gemeinderat Thomas Obert erinnerte an die ähnliche Situation bei den Eußenheimer Sportanglern vor längerer Zeit. Damals wurde ein Antrag auf Zuschuss abgelehnt. Gemeinderat Thomas Reitz befürchtet, dass immer mehr Vereine Zuschüsse für diverse Maßnahmen beantragen und fragt sich, ob wir uns das leisten können. Im Gemeindegebiet sind allein sechs Angelvereine an ihrem jeweiligen See aktiv. Erster Bürgermeister Achim Höfling würde dem Verein 2.000 Euro Zuschuss gewähren, da sich der Verein durch sein jährliches Fest in Eußenheim einbringt.
Beschluss:
Das Gremium stimmt dafür dem Sportangler-Club Gambach e.V. für die Sanierung seines Angelsees einen Zuschuss in Höhe von 2.000 € zu gewähren.
Mehrheitlich abgelehnt Ja 3 Nein 11
Somit ist der Antrag abgelehnt.
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Beratung und Beschluss über die Stationierung eines Side-by-Side-Fahrzeugs bei der FFW Eußenheim |
KBI Stephan Brust informierte die Gemeinde, dass der Landkreis Main-Spessart beabsichtigt vier Side-by-Side-Fahrzeuge im Wert von je 70.0000 € anzuschaffen und dass eines davon bei der FFW Eußenheim stationiert werden soll. Bei einem Side-by-Side-Fahrzeug handelt es sich um ein großes Quad mit einer Ladefläche und einer geschlossenen Fahrerkabine, in die drei Personen passen. Es dient dem Katastrophenschutz und kann in schwierigem Gelände auch dort eingesetzt werden, wo ein normales Feuerwehrauto nicht fahren kann, z.B. bei Vegetationsbränden auf Äckern oder im Wald. Die Eußenheimer Feuerwehr wäre für das Fahrzeug verantwortlich und würde seine Benutzung üben; Anschaffung und Unterhalt bestreitet der Landkreis.
Für die Stationierung in Eußenheim gibt es jedoch eine Bedingung der Kreisbrandinspektion: Wenn das Mannschaftsbüschen der FFW Eußenheim ersetzt wird, dann wird ein Mehrzweckfahrzeug (MFZ) angeschafft. Ein MFZ ist ein Mannschaftsbüschen, in das allerdings ein festeingebauter Tisch zwischen den Sitzbänken installiert ist und das im Einsatz als Führungsfahrzeug dienen kann. So eine mobile Einsatzzentrale gibt es im Gemeindegebiet noch nicht und würde laut Kreisbrandinspektor Stephan Brust das Feuerwehrkonzept gut ergänzen.
Gemeinderat Mathias Binner fragte, ob das Quad nur der Gemeinde dient oder man auch ausrückt, wenn z.B. in Thüngen ein Notfall sein sollte. Tatsächlich ist es für Einsätze im ganzen Altlandkreis Karlstadt und darüber hinaus gedacht. Dass die FFW Eußenheim entsprechend häufiger alarmiert wird, ist den Kommandanten natürlich bewusst. Gemeinderat Thomas Reitz erkundigte sich, ob die Unfallverhütungsvorschriften durch das Abstellen des Quads im Feuerwehrhaus Eußenheim eingehalten werden können und wer dies Fahrzeug fahren darf. Im Feuerwehrhaus ist genug Platz, um den Vorschriften gerecht zu werden. Man könne sogar noch Aufbauten für das Quad unterbringen. Üblicherweise fahren die ausgebildeten Maschinisten der FFW Eußenheim das Fahrzeug. Er fragte weiterhin nach dem Preis für ein MFZ. Gemeinderat Ludwig Keller rechnet mit 10.000 Euro für ein gebrauchtes Fahrzeug, betonte aber auch, dass das bisherige Mannschaftsbüschen noch TÜV hat und weiterhin gefahren wird. Er betonte, dass wir solche Fahrzeuge für junge, engagierte Feuerwehrleute brauchen. Feuerwehrleute sowie auch Sanitäter haben heutzutage durch Beschimpfungen und tätlichen Angriffen einen schlechten Stand. Dieses Ehrenamt müsse unterstützt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Stationierung eines Side-by-Side-Fahrzeugs des Landkreises bei der FFW Eußenheim zu. Wenn das vorhandene Mannschaftsbüschen der FFW Eußenheim ersetzt wird, wird stattdessen ein MFZ angeschafft.
Einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0
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Beratung und Beschluss über die Anschaffung eines Mannschaftsbüschens für die FFW Bühler |
In der Sitzung am 27.02.2024 wurde der Gemeinderat bereits über den Wunsch der FFW Bühler informiert, ein Mannschaftsbüschen anzuschaffen.
Die FFW Bühler hat die Möglichkeit, einen VW-Bus der FFW Schwebenried zu erwerben. Hintergrund ist das Problem, das bei einem Feuerwehreinsatz im Feuerwehrauto nur sechs Plätze zur Verfügung stehen und immer wieder Bühler Feuerwehrleute in ihrem privaten PKW zum Einsatzort fahren müssen. Das Fahrzeug aus Schwebenried ist 31 Jahre alt und laut Aussage von Kfz-Meister Florian Reuter in einem guten Zustand. Der Preis beträgt 4.500 Euro, der Feuerwehrverein Bühler würde einen nennenswerten Anteil übernehmen.
Da im Feuerwehrhaus Bühler nicht genügend Platz ist, um das neue Fahrzeug gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) abzustellen, entstand in der FFW Bühler die Idee einen neuen Stellplatz in Form eines Anbaus in Holzständerbauweise mit viel Eigenleistung zu bauen. Aktuell wird ein Anbau nach den Feuer-Zuwendungsrichtlinien (FwZR) mit 63.000 Euro gefördert. Bei einer Größe von 10 x 5 m, dem notwendigen Sektionaltor sowie einer Absauganlage beläuft sich eine erste grobe Kostenschätzung auf ca. 65.000 bis 100.000 Euro zuzüglich der Planungskosten. Bis so ein Anbau fertig ist, könne das Fahrzeug in einer privaten Halle gegenüber des Feuerwehrhauses abgestellt werden.
Der Gemeinderat steht dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber. Gemeinderat Marco Zankl regte zudem an darüber nachzudenken, ob es sinnvoll wäre, den Anbau noch etwas größer zu planen um z.B. einen Umkleideraum für Damen zu schaffen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dafür das angebotene Mannschaftsbüschen der FFW Schwebenried für 4.500 € für die FFW Bühler zu kaufen und für das Auto am Feuerwehrhaus einen förderfähigen Stellplatz anzubauen.
Der Feuerwehrverein Bühler übernimmt 2.250 € der Kaufkosten des Autos und bringt großzügig Eigenleistung beim Anbau ein.
Einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0
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Beratung über die Kostenschätzung des IB Auktor über die Regenwasseranbindung des Baugebiets "Dohle" an die Wern |
Im Neubaugebiet Dohle werden das häusliche Abwasser und das Regenwasser aktuell zwar getrennt gesammelt, aber dann im einem Mischwasserkanal zusammengeführt und von dort in die Kläranlage geleitet. Laut Landratsamt ist diese Art der Entwässerung unzulässig, weswegen es eine Ableitung des Regenwassers in die Wern fordert.
Das IB Auktor hat nun drei mögliche Varianten, um das Regenwasser wie vom Landratsamt gefordert in die Wern einzuleiten. Die Kostenschätzungen hierzu belaufen sich auf Summen zwischen 428.000 und 928.000 Euro.
In der Diskussion kristallisierte sich die Frage heraus, warum das Trennsystem nicht bereits bei der Erschließung des Neubaugebietes eingebaut wurde, wie vom Landratsamt vorgegeben. Bekannt ist, dass beim Landratsamt die Planung mit dem Trennsystem eingereicht wurde, im Lauf der weiteren Planung dann jedoch umentschieden wurde. Erster Bürgermeister Achim Höfling wird darüber recherchieren.
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Haushaltsberatungen 2023 |
Der Verwaltungshaushalt 2024 weist zum größten Teil die gleichen Einzelpositionen mit den gleichen Summen wie im Vorjahr aus. Die größten Veränderungen ergeben sich bei folgenden Positionen:
- Personal (+ 80.000 Euro): Dies ergibt sich aus tariflichen Lohnerhöhungen.
- Schlüsselzuweisung (-70.000 Euro): Diese fällt in diesem Jahr für die Gemeinde niedriger aus.
- Holzverkauf (-100.000 Euro): Durch die Borkenkäferschäden wurde auf einen Holzeinschlag verzichtet, weswegen kaum Holz verkauft wurde.
- Strom (-15.000 Euro): Für 2024 wurde ein günstigerer Stromvertrag als 2023 abgeschlossen (der trotzdem noch deutlich teurer ist, als der Vertrag für 2022 und die Jahre davor).
Dem Gemeinderat wurde weiterhin der Entwurf des Vermögenshaushaltes 2024 vorab zugestellt, damit fundiert beraten werden kann. Im aktuellen Entwurf sind die bereits vom Gemeinderat beschlossenen und beauftragten Investitionen und Baumaßnahmen fest eingeplant.
Hier eine Übersicht über bereits beschlossene Ausgaben im Vermögenshaushalt 2024 (Ausgaben für die genannten Maßnahmen in den Jahren 2023 oder 2025 sind nicht in den Summen enthalten; erwartete Zuschüsse im Jahr 2024 jedoch schon):
Grundschulneubau |
2.532.000 € |
SVA-Halle Generalsanierung |
210.000 € |
Umrüstung LED-Straßenlampen |
108.000 € |
Glasfaserausbau |
98.000 € |
Feuerwehrauto Münster |
78.000 € |
Waldwegbau Kohlplatte |
10.000 € |
Kanal-TV-Befahrung Eußenheim |
288.000 € |
Kanal-TV-Befahrung Obersfeld |
125.000 € |
Kanalsanierung Berggasse |
32.000 € |
Überwachungsanlage RÜB |
26.500 € |
Armaturen Druckminderschacht |
20.000 € |
Leckortungssystem |
12.000 € |
Gesamtumfang des Vermögenshaushaltes 2023 ohne zusätzliche Investitionen:
Einnahmen |
4.538.000 € |
Ausgaben |
6.049.000 € |
zur freien Verfügung |
-1.511.000 € |
In einer ausführlichen Diskussion erörterte der Gemeinderat zahlreiche weitere wünschenswerte Maßnahmen. Dabei sind sich die Redner einig, dass aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel eigentlich nichts zusätzlich investiert werden kann und nur die dringendsten Anschaffungen finanziert werden sollten.
Diese Investitionen wurden diskutiert, aber vorerst auf die Zukunft verschoben:
Planung Wasserspielplatz Hundsbach |
53.000 € |
Planung Dorfplatz Obersfeld |
20.000 € |
Planung Umgestaltung Gasthaus Fromm |
20.000 € |
Planung neuer Bauhof |
20.000 € |
Holzhäcksler für Bauhof |
22.000 € |
Neues Fahrzeug für die Kläranlage |
15.000 € |
Planung von sechs Bauplätzen Am Blassenpfad Obersfeld |
20.000 € |
Erschließung von sechs Bauplätzen Am Blassenpfad Obersfeld |
330.000 € |
Planung Anschluss Regenwasserkanal Dohle |
20.000 € |
Grundstückskauf für mögliches Gewerbegebiet |
30.000 € |
Bodenerneuerung Feuerwehrhaus Eußenheim |
10.000 € |
Pflegelose Gräber Eußenheim |
30.000 € |
Sechs Maßnahmen wurden vom Gremium als so dringend bzw. sinnvoll angesehen, dass sie trotz der schwierigen finanziellen Lage umgesetzt werden sollen:
1. Kauf Holder (45.000 Euro): Der Leasingvertrag von 2018 für den Holder läuft in diesem Jahr aus. Es besteht die Möglichkeit, diesen für den Restwert zu erwerben.
2. Kauf Auslegemulchgerät (15.000 Euro): Das bestehende Gerät ist veraltet und defekt.
3. Software RIWA (15.000 Euro): Die Software RIWA bietet dem Bauamt im Rathaus, dem Bauhof, sowie dem Forst Zugang zur digitalen Flurkarte und Geo-Informationsdiensten und wäre für alle Nutzer eine große Unterstützung.
4. Grundstücksankauf für Ausgleichsflächen (ca. 25.000 Euro): In den nächsten Jahren werden für zahlreiche Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Stromtrassen, B26n) Ausgleichsflächen benötigt. Vor allem die für Windräder gerodete Waldflächen sollen an anderer Stelle wieder aufgeforstet werden. Die Gemeinde möchte diese Aufforstung selbst vornehmen und die dadurch erzielten Ausgleichsflächen-Ökopunkte an die Projektentwickler verkaufen. Idealerweise finanzieren sich die Aufforstungsmaßnahmen dadurch von selbst und die Gemeinde hat am Ende zusätzliche Waldflächen.
5. Neue Fenster und Fassade am Feuerwehrhaus in Bühler (35.000 Euro): Die Holzfassade am Feuerwehrhaus ist morsch und durch die undichten Fenster dringt bei Regen Wasser ins Gebäude ein.
6. Pflegelose Gräber im Friedhof Bühler (10.000 Euro): Im Zuge der Errichtung von pflegelosen Bereichen soll nach Aschfeld und Obersfeld auch ein pflegeloser Bereich im Friedhof Bühler angelegt werden.
Die endgültige Entscheidung über die Investitionen im Haushaltsjahr 2024 trifft der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung.
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Beratung und Beschluss über Neufassung der Friedhofsgebührensatzung |
In der Sitzung am 27.02.2024 beschloss der Gemeinderat die Gebührenerhöhung des Bestattungsinstituts Nicklaus zu akzeptieren. Um diese Gebühren an die Friedhofsnutzer weiterzugeben ist eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung nötig. Ein entsprechender Entwurf wurde dem Gemeinderat im Vorfeld vorgelegt. Neben der notwendigen Änderung der Grabherstellungsgebühren (in § 5) werden auch erstmals die Grabnutzungsgebühr für pflegefreie Gräber (in § 4) und die Genehmigungsgebühr für die Grabmäler (in § 6) aufgeführt:
§ 5 neue Grabherstellungsgebühren
Familie-/Einzelgrab tief 550 Euro bisher 253 Euro
Familien-/Einzelgrab normal 500 Euro bisher 191 Euro
Kindergrab 114 Euro bisher 114 Euro
Urnenerdgrab 150 Euro bisher 104 Euro
pflegefreies Urnengrab 75 Euro bisher -
pflegefreies Sarggrab 500 Euro bisher -
Sargträger 50 Euro bisher 21 Euro
Kreuzträger 50 Euro bisher 16 Euro
Umbettung Urnen 50 Euro bisher 50 Euro
§ 4 Grabnutzungsgebühr für pflegefreie Gräber ergänzt
pflegefreies Urnengrab 15 Jahre x 120 Euro = 1.800 Euro
pflegefreies Sarggrab 25 Jahre x 150 Euro = 3.750 Euro
§ 6 Genehmigungsgebühr Grabmäler
wie bisher 25 Euro
war bislang nicht in der Satzung
Die Preiserhöhung der Fa. Nicklaus wird 1 : 1 an die Rechnungsempfänger weitergegeben. Die neue Friedhofsgebührensatzung tritt am 01.04.2024 in Kraft.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt für die vorgestellte Neufassung der Friedhofsgebührensatzung.
Mehrheitlich beschlossen Ja 13 Nein 1
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Informationen aus der Verwaltung |
Fremdwasser in der Kanalisation
Wie in der Sitzung vom 29.02.2024 informiert, beklagt die Gemeinde immer noch zu viel Fremdwasser in der Kanalisation. Laut Aussage vom Klärwärter Marco Göbel haben wir täglich immer noch 3.500 bis 4000 m³ Fremdwasser. Der Hauptsammler zwischen Aschfeld und Münster ist immer noch dauerhaft voll. Im Februar verzeichneten wir zusätzlich noch 1.000 m³ Fremdwasser in Aschfeld, die gar nicht in der Kläranlage ankamen. Klärwärter Marco Göbel versucht die kritischen Stellen zu finden und das Problem einzugrenzen. In Hundsbach an der Ecke Dorfplatz/Kirchweg konnte er bereits eine Quelle ausfindig machen, die dort seit Jahrzehnten in den Kanal geleitet wird. Dort ist der Einbau einer Schelle geplant. In Obersfeld steht die Auswertung der Kamerabefahrung noch aus, von der sich die Gemeinde weitere Erkenntnisse erhofft. In Aschfeld befindet sich eine seit langem bekannte kritische Stelle am Dorfplatz/Englische Gasse. Dort dringt vor allem bei hohen Grundwasserständen im Winter und Frühling jedes Jahr viel Grundwasser in die Kanalisation ein.
Erörterungstermin Stromtrasse P43
Am 19.03.2024 besuchte Erster Bürgermeister Achim Höfling den Erörterungstermin P43 in Bad Kissingen, bei dem er die Einwände der Gemeinde zum Trassenkorridor den Verantwortlichen der Bundesnetzagentur vorgebracht hat. Die Stromtrasse soll neben der bestehenden Stromleitung zwischen Eußenheim und Aschfeld gebaut werden. Bei dem Erörterungstermin wurde auch bekannt, dass durch eine seit 29.12.2023 geltende Gesetzesänderung im NABEG § 5 Abs. 2a gewisse Wohnbebauungs-Abstandsregeln in Hessen anders bewertet werden müssen, was einen Verlauf der P43 durch Main-Spessart wahrscheinlicher macht.
Deutscher Waldpreis
Die Institution FSC Deutschland hat die Gemeinde für den Deutschen Waldpreis in den Kategorien Bester Waldbesitzer und Bester Förster vorgeschlagen. Mitte April werden die Nominierungen bekannt gegeben.
Grundschulneubau
Erster Bürgermeister Achim Höfling zeigte Bilder vom Grundschulneubau. Alle Gewerke befinden sich derzeit im Zeitplan.
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Gemeinderat Klaus Weidner monierte, dass es an der Bauschuttdeponie schlimm aussieht.
Ortssprecher Michael Sauer monierte, dass sich am Ziegelweg (in der Flur) an den zwei Wasserdurchlässen die Verkleidung gelockert hat. Die Steine liegen vor den Rohren.
Gemeinderätin Julian Scheuner erinnerte daran, den großen Baum am Pausenhof der neuen Grundschule auf Standfestigkeit zu kontrollieren.
Gemeinderat Florian Hoßmann regte an, die Wasserentnahmestellen stichprobenartig zu kontrollieren, um festzustellen, ob die Wasserentnahmen mit den eingetragenen Mengen übereinstimmen.
Mit Dank für die gute Mitarbeit schloss Erster Bürgermeister Achim Höfling um 21:45 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil der 4. Sitzung des Gemeinderates. Anschließend fand ein nichtöffentlicher Sitzungsteil statt.
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