Die Gemeinde Eching lädt alle Anwohner des Bereichs östliche Kleiststraße und nördliche Goethestraße zu einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 03. April 2025 um 18 Uhr ins Bürgerhaus ein.
Hintergrund ist der Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 11.03.2025, dass im Zuge der Erweiterung der Kleingartenanlage eine Unterbringung für obdachlos gewordene Gemeindebürgerinnen und -Bürger in Form von Wohncontainern geplant werden soll.
Aktuell erfolgt die Unterbringung im Gebäude der “Alten Post” in der Bahnhofstraße. Dieses Gebäude ist aufgrund baulicher Mängel nicht mehr für Wohnzwecke nutzbar und die Gemeinde ist daher verplfichtet, eine andere Unterbringungsmöglichkeit zu schaffen.
Als günstigste und am schnellsten zu realisierende Option wurde daher die Anschaffung von Wohncontainern im gemeindlichen Haushalt 2025 berücksichtigt. Die Gemeinde als Vertretung der Gesellschaft ist sowohl rechtlich als auch moralisch verpflichtet, diesen in Not geratenen Mitmenschen zu helfen und ihnen eine einfache Unterbringung zu bieten.

Gemeinsam mit dem katholischen Männerfürsorgeverein (KMFV) übernimmt die Gemeinde auch eine soziale Funktion in der Betreuung und Beratung der Bewohner. Ziel ist es, die wohnsitzlosen Menschen dabei zu unterstützen, wieder ein geregeltes Leben zu führen und eine eigene Wohnung zu finden.
Eine Unterbringung in der Obdachlosenunterkunft soll keine Dauerlösung darstellen und die Wohnungen sind daher in einem sehr einfachen, aber menschenwürdigen Zustand gehalten.
Die Bewohner entrichten auch eine geringe Benutzungsgebühr an die Gemeinde, sofern es ihnen möglich ist. Heute wohnen in der “Alten Post” 16 Personen, es handelt sich um eine 6-köpfige Familie mit Kindern und 10 alleinstehende Personen. Das Zusammenleben der heutigen Nachbarschaft mit den Bewohnern der “Alten Post” verläuft unauffällig. Den Betreuungspersonen der Gemeinde und des KMFV sind aktuell keine gravierenden Konflikte mit Anwohnern bekannt.
Foto Quelle: Heinkel Modulbau GmbH
Bei der Standortwahl wurden verschiedene Örtlichkeiten geprüft mit dem Ergebnis, dass der nun beschlossene Standort am besten geeignet ist. Kriterien hierbei waren u.a. Erreichbarkeit sozialer Einrichtungen, Nähe zu ÖPNV, v.a. S-Bahn, Einkaufsmöglichkeiten, Kinderbetreuung und Schule sowie baurechtliche Rahmenbedingungen in Absprache mit dem Landratsamt.
In der Anliegerversammlung wird das Konzept erläutert und die Fragen der Anwohner von der Rathausverwaltung beantwortet.