Der Gemeinderat der Gemeinde Spiegelau hat in seiner Sitzung vom 07.10.2024 die
2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Augrub
beschlossen.
Im Oktober 2024 wird eine weiter Vorauszahlung in Höhe von 15 % der voraussichtlichen Beitragshöhe erhoben.
Die Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die 2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Augrub vom 08.10.2024 liegt ab dem 08.10.2024 im Bürgerbüro zur Einsichtnahme öffentlich aus.