Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen
Nicht nur die Grabnutzungsberechtigten selbst sind verpflichtet, die Grabmale jedes Jahr nach der Frostperiode auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen, sondern auch der Friedhofsträger ist nach den Unfallverhütungsvorschriften gehalten, die Standfestigkeit der Grabmale durch Fachkundige zu überwachen.
Die Überprüfung der Grabmale auf den gemeindlichen Friedhöfen Schwarzenbruck und Altenthann findet durch die Gemeinde Schwarzenbruck in der Woche vom 07.04. bis 11.04.2025 statt.
Die Grabmale werden überprüft, ob sie noch fest stehen, sich nicht im Gefüge gelockert haben oder aufgrund von Fundament-Setzungen schräg stehen. Ist die erforderliche Standfestigkeit nicht gegeben, wird der Nutzungsberechtigte schriftlich benachrichtigt und aufgefordert, die Standfestigkeit durch einen Sachkundigen wiederherstellen zu lassen.
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