Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in den letzten Tagen wurden die Grundsteuerbescheide 2025 an alle Grundbesitzer in der Gemeinde Bayerisch Eisenstein verschickt. Vielleicht stellt sich Ihnen dazu eine der nachfolgenden Fragen, deshalb möchten wir Sie an dieser Stelle informieren.
Das Grundstück ist bereits seit einiger Zeit nicht mehr in meinem Besitz. Weshalb habe ich noch einen Grundsteuerbescheid erhalten?
Aktuell ist das Finanzamt enorm mit der Grundsteuerreform beschäftigt und deshalb mit den Eigentumsumschreibungen erheblich im Verzug. Erst wenn das Finanzamt den Eigentümerwechsel vollzogen hat, können wir die aktuellen Bescheide aufheben und dem neuen Eigentümer zustellen.
In diesen Fällen muss abgewartet werden, bis die Mitteilung des Finanzamtes bei der Gemeinde eingeht.
Warum soll ich mehr Grundsteuer bezahlen als bisher, obwohl die Gemeinde Bayerisch Eisenstein ihre Hebesätze aufkommensneutral gesenkt hat?
Die Ursache dafür ist nicht etwa ein gemeindlicher Fehler beim Hebesatz oder bei der Verwaltung, sondern der Messbetragsbescheid des Finanzamtes, worauf die Gemeinde leider keinen Einfluss hat. Im Rahmen der umgesetzten Grundsteuerreform wurden von Seiten der Eigentümer eventuell teils falsche Erklärungen beim Finanzamt abgegeben, in diesen Fällen erhöhte sich der jeweilige Messbetrag sehr stark gegenüber den Vorjahren. Sollten Sie nachträglich Unrichtigkeiten bei den Angaben in Ihrer beim Finanzamt eingereichten Grundsteuererklärung feststellen, können Änderungsanzeigen wieder nur gegenüber dem Finanzamt eingereicht werden. Sobald Angaben vom Finanzamt berichtigt werden, erhält die Gemeinde einen korrigierten Messbescheid und versendet automatisch Änderungsbescheide.
Die bayerischen Vordrucke „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)“ und die dazugehörigen Ausfüllanleitungen liegen in den Finanzämtern aus.
Diese sind aber auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ abrufbar.
Die Gemeinde hat keine Vordrucke erhalten und bedauert, den Bürgern hier nicht weiterhelfen zu können.
Sollten Sie von diesem Problem betroffen sein, wenden Sie sich bitte gleich an das zuständige Finanzamt, da die Gemeinde keine Handhabe hat.
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