Aufgrund der neuen Grundsteuerreform erhalten alle Bürger, die Besitzer eines Grundstückes sind, einen neuen Bescheid für die Grundsteuerarten A und B. Diese Bescheide sind ab dem 01.01.2025 gültig.
Es kann jedoch vorkommen, dass einige Bürger aufgrund von fehlenden Datensätzen seitens des Finanzamtes oder fehlerhaften Grundlagen, die zur Klärung beim Finanzamt liegen, noch keine neuen Grundsteuerbescheide von ihrer Gemeinde erhalten haben. In solchen Fällen ist es wichtig, dass das Finanzamt die notwendigen Fehlerbehebungen vornimmt, um die Grundlagenbescheide für die Gemeinde korrekt auszustellen.
Sobald wir die aktuellen Grundlagen vom Finanzamt erhalten haben, werden diese von uns nachveranlagt. Wir bitten betroffene Bürger um Nachsicht und darum, vor Rückfragen zunächst Abstand zu nehmen, bis weitere Informationen vorliegen.
Steueramt
Simone Berninger & Karl Daniela