Aus gegebenem Anlass weisen wir daraufhin, dass unerlaubt abgestellter Grabschmuck jeglicher Art auf den pflegeleichten Urnenrasengräbern von der Gemeinde regelmäßig entfernt wird.
Die Abstellung des Grabschmucks ist in der Friedhofssatzung der Gemeinde Weidhausen b.Coburg geregelt und nachzulesen.
Einen Auszug der Satzung finden Sie im Anhang.
Wir bitten um Verständnis.
DANKE