Ein Großteil der Rückfragen im Bereich Grundsteuer beziehen sich auf den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes.
Sollte sich bei Ihnen die Grundsteuer außergewöhnlich erhöht haben, bitten wir Sie den Grundsteuermessbetrag zu überprüfen. Hierzu finden Sie Hinweise auch auf der Homepage der Stadt Parsberg: https://www.parsberg.de/aktuelles/neuigkeiten/artikel/pressemitteilung-grundsteuerreform
- die Pressemitteilung des Bayer. Landesamtes für Steuern sowie
- die Anleitung zur Anlage Grundstück/Gebäude.
Bei Rückfragen zum Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Finanzamt. Die Telefonnummer des zuständigen Sachbearbeiters finden Sie auf Ihren Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes.