Auch wenn Sie bereits einen Funkwasserzähler installiert haben, haben Sie von der Realsteuerstelle Regensburg bzw. von der Gemeinde Bernhardswald in den vergangenen Tagen nochmals eine Ablesekarte erhalten.
Der Wasserzweckverband hat NICHTS mit der Kanalgebührenabrechnung der Gemeinde Bernhardswald zu tun. Zudem erfragt der Wasserzweckverband Regensburg-Süd mittels Ablesekarte die Zählerstände zu anderen Terminen als die Gemeinde zu ihrer Kanalgebührenabrechnung.
Auch ein bestehender Funkwasserzähler hat NICHTS mit der Abrechnung der Kanalgebühren der Gemeinde Bernhardswald zu tun. Sie sind trotz eines eventuell vorhandenen Funkwasserzählers verpflichtet, den Zählerstand zum 31.12. des Jahres selbst abzulesen und den Stand für die Kanalgebührenabrechnung der Gemeinde Bernhardswald mitzuteilen. Wenn eine Meldung unterbleibt, wird der Zählerstand geschätzt.
Denken Sie auch an sämtliche Nebenzähler (z. B. Gießwasser, Eigengewinnung, Landwirtschaft usw.) und melden uns diese Zählerstände.
Tipp:
Achten Sie darauf, welcher Träger die Ablesekarte versandt hat und an wen die Zählerstände rückzumelden sind!
Eine Wasserabrechnung des Wasserzweckverbands hat nichts mit der Abrechnung unserer Kanalgebühren zu tun.
Kurzanleitung des Zweckverbands zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg-Süd zur Ablesung beim Funkwasserzähler:
https://www.wzv-regensburg.de/media/76419/kurzanleitung-zaehler.pdf
Wir verweisen außerdem auf unsere bisherigen Veröffentlichungen zur Online-Erfassung.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe.