Öffentliche Bekanntmachung;
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Tiny-Häuser“
Der Gemeinderat Langenpreising hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 08.04.2025 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst.
Mit dem Aufstellungsverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Tiny-Haus-Anlage mit 5 Parzellen in der Herzogstraße hinterleitig geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Bereich des Grundstücks Herzogstraße 8 in Langenpreising. Der Geltungsbereich ist auf nachfolgendem Lageplan ersichtlich.
Der Entwurf des Bauleitplans mit Begründung jeweils in der Fassung vom 08.04.2025 liegt vom 22.04.2025 bis einschließlich 09.05.2025 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieses Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planungsunterlagen sind auch im Internet unter www.langenpreising.de veröffentlicht und sind außerdem über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemeinde Langenpreising
Wartenberg, 10.04.2025
gez.
Josef Straßer
Erster Bürgermeister
BPL Tiny-Häuser Plan 2025-04-08
BPL Tiny-Häuser Begründung 2025-04-08
Datenschutz-Informationspflichten
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