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Liquiditätshilfe bewilligt: Sachsen-Anhalt unterstützt MSH mit 4 Millionen Euro
Landkreis Mansfeld-Südharz
22.04.2025, 14:17
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Das Land Sachsen-Anhalt gewährt dem Landkreis Mansfeld-Südharz eine Liquiditätshilfe aus dem Ausgleichsstock. Dieser dient der finanziellen Unterstützung, um außergewöhnliche Belastungen auszugleichen. Mit der aktuellen Bewilligung erhält der Landkreis vier Millionen Euro. 

 

Dazu erklärt Landrat André Schröder:

 

„Das Land erkennt mit seiner Hilfe an, dass der Landkreis nur durch neue Kredite über das laufende Jahr kommt. Die Verfassungsbeschwerde der Landkreise beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird damit indirekt bestätigt. Die Frage unserer Finanzhoheit im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung muss dringend beantwortet werden. Ich hoffe, dass das Gericht über dieses Anliegen noch in diesem Jahr entscheidet. Die jetzt durch die Richter vom Land abgeforderte Stellungnahme macht dafür Mut.“

 

Die aktuelle Rechtsprechung zur Kreisumlagefestsetzung in Sachsen-Anhalt führt dazu, dass Mansfeld-Südharz wie auch alle anderen Landkreise bei der Hebesatzhöhe zugunsten der Städte und Gemeinden weit hinter ihrem eigentlichen Bedarf zurückbleiben müssen. Der damit verbundene Ertragsausfall wird jedoch nicht durch höhere Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz des Landes kompensiert. Das Finanzierungsdilemma für die Landkreise kann daher nur dadurch geklärt werden, indem der Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes in finanzieller Hinsicht durch das Bundesverfassungsgericht verbindlich ausgelegt wird.

 

Aktuell hat der Landkreis somit keine andere Möglichkeit, als Liquiditätshilfen des Landes in Anspruch zu nehmen. Um das Defizit im Kreishaushalt zu mindern, werden weitere Anträge auf finanzielle Unterstützung beim Land gestellt.


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