Im Rahmen des Regionalbudgets stehen, vorbehaltlich der Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken bis zu 75.000 € Fördergelder zur Verfügung. Mitglieder sind: Burghaslach, Geiselwind, Langenfeld, Markt Bibart, Markt Taschendorf, Oberscheinfeld, Scheinfeld, Schlüsselfeld und Sugenheim. Ziel ist die Umsetzung von gemeinnützigen Kleinprojekten. Projektbeispiele: Ausbau von Dorfplätzen, Renovierung von Dorfgemeinschaftshäusern, Ausbau von Spielplätzen, Outdoor-Fitnessgeräte für den öffentlichen Raum, Regional-Automaten, Bildungsprojekte, Raumausstattung für Hofläden, Durchführung von Kulturveranstaltungen u.v.m.
Die Förderkonditionen wurden am 14.10.2024 mit sofortiger Wirkung aktualisiert. Die wesentlichen Änderungen sind: Die Gesamtausgaben von Projekten dürfen maximal 20.000 € brutto betragen (vorher netto). Es werden bis zu 80 % der Bruttokosten gefördert (vorher netto), jedoch nicht mehr als 8.000 €. Projekte dürfen mit Drittmitteln (z.B. durch Spenden oder durch Kommunen) bezuschusst werden, wenn die Gesamt-Förderung nicht die förderfähigen Gesamtausgaben überschreitet (vorher nicht förderfähig).
Zeitraum zur Einreichung von Förderanträgen: 14.10.2024 – 29.11.2024
Antragsberechtigt sind Vereine, Kommunen, Kleinstbetriebe, Kirchen, Verbände, Stiftungen, Genossenschaften, Schulen, Einrichtungen und Privatpersonen. Die Anträge sind bei der VGem Scheinfeld abzugeben. Bitte verwenden Sie die aktuellen Antragsformulare.
Projektbeispiele und Antragsformulare: