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Förderung für Ihre steckerfertige Photovoltaikanlage
Gemeinde Bernhardswald
13.09.2024, 10:06
So erhalten Sie eine Förderung für Ihre steckerfertige Photovoltaikanlage

Steckerfertige Photovoltaikanlagen sind Mini-Solaranlagen – dazu zählen Balkonkraftwerke . Sie können bis zu 450 kWh Strom pro Jahr erzeugen und damit Ihre Stromkosten senken. In seiner Sitzung am 10.05.2023 hat der Gemeinderat ein Förderprogramm für steckerfertige Photovoltaikanlagen beschlossen.

 

Förderfähige Maßnahme für  Steckerfertige Photovoltaikanlagen nach gültiger VDE-Norm.

Umfang der Förderung 10 % der Anschaffungskosten, Private Haushalte max. 150 €

 

Förderfähig sind steckerfertige Photovoltaikanlagen nach den VDE-Richtlinien.
Sie bestehen aus einem oder mehreren Solarmodulen und einem geeigneten Wechselrichter. Der Wechselrichter wird (via Schuko- oder Wielandstecker) an den Stromkreislauf der jeweiligen Einheit angeschlossen und trägt dazu bei den Netzstrombezug zu senken.  

 

Das Förderprogramm und den Förderantrag finden Sie hier:

Förderprogramm

Förderantrag


Die Antragsstellung hat schriftlich zusammen mit diesem Programm zugehörigen, veröffentlichten Antragsformular zu erfolgen. 

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Mit der Maßnahme darf nach Abgabe des vollständigen Zuschussantrages begonnen werden. 

Für Fragen steht Ihnen Frau Jobst (Telefon: 09407/9406-14) als Ansprechpartner zur Verfügung.


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