Gerichtsprozesse sind kostenintensiv und verlangen von allen Beteiligten häufig große Anstrengungen. Häufig ist es deshalb besser, einen Streit möglichst außergerichtlich zu klären. Genau für diese Fälle gibt es in Stolberg Schiedspersonen. Ihre Aufgabe ist es, insbesondere in Nachbarschaftskonflikten zwischen den Streitenden eine gemeinsame Lösung zu finden. Ehrenamtliche Schiedspersonen erfüllen damit eine sehr wichtige Aufgabe mit allgemeiner Anerkennung.
Nach dem Ausscheiden von mehreren Schiedspersonen besteht dringender Handlungsbedarf, diese Positionen erneut zu besetzen.
Das Gesetz gibt einige Vorgaben für die Eignung als Schiedsperson:
- Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
- Schiedsperson kann nicht sein, wer
1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. unter Betreuung steht.
- Schiedsperson soll nicht sein, wer
1. das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat oder das 75. Lebensjahr vollendet hat;
2. in dem Schiedsamtsbezirk (Stadtgebiet) nicht seinen Wohnsitz hat;
3. durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Für die Tätigkeit der Schiedsperson wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann übersenden Sie Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 30.11.2024 an den Bürgermeister, Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bernhard-Kuckelkorn-Platz 8, 52223 Stolberg oder via E-Mail an silvia.cormann@stolberg.de. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Cormann gerne zur Verfügung.