Am Freitag, den 16. Mai 2025 findet in Gessertshausen und Ustersbach einschließlich aller Ortsteile, die nächste Rattenbekämpfung durch die beauftragte Firma Hawlik statt.
Die Firma Hawlik gibt nachfolgend entsprechende Information – es wird um Beachtung gebeten: - Die im Vorratsschutzbereich zum Einsatz kommenden Bekämpfungsmittel sind von der Biologischen Bundesanstalt in Braunschweig geprüft und zugelassen. - Unter der Nummer B 0189-03-00 und der Bezeichnung TETAN Rattenköder hat die Firma Hawlik & Hawlik GmbH ein eigenes, gelistetes Körperpräparat. - Es ist den Technikern der Firma Hawlik untersagt, Ködermittel offen auszulegen. Demgemäß werden bei der Bekämpfung Köderstellen nur verdeckt angelegt bzw. Ködermittel nur in Futterkisten und Depotrohren ausgelegt. Kinder und Haustiere müssen von der Legestellte ferngehalten werden. - Jede Bekämpfungsmaßnahme muss von den Technikern der Firma Hawlik dokumentiert werden. Der betreffende Anwesensbesitzer oder sein Vertreter muss die Auslegung schriftlich bestätigen. Ein Merkblatt über Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffeinsatz usw. wird dem zuständigen Anwesensbesitzer unaufgefordert ausgehändigt. - Die Techniker der Firma Hawlik besitzen die Sachkunde laut Pflanzenschutzgesetz sowie Sachkenntnis nach der Gefahrstoffverordnung. - Vier Mitarbeiter der Firma Hawlik sind IHK-geprüfte Schädlingsbekämpfer. Alle Gemeindebürger werden gebeten, befallene Gehöfte und Anwesen zwecks Durchführung der Rattenbekämpfung bei der Gemeinde zu melden. Die Meldung eines Befalls durch Ratten kann jederzeit, auch außerhalb der turnusmäßigen Bekämpfung, durch die beauftragte Firma Hawlik der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen telefonisch unter 08238/3006-0 oder per E-Mail an info@vg-gessertshausen.de gerichtet werden. Bitte teilen Sie uns Ihre Adresse und eine Telefonnummer mit, unter der Sie erreichbar sind. Wir werden die Meldung unverzüglich an die Firma Hawlik weiterleiten, die sich kurzfristig mit einem Terminvorschlag mit Ihnen in Verbindung setzt.
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Die Firma Hawlik gibt nachfolgend entsprechende Information – es wird um Beachtung gebeten: - Die im Vorratsschutzbereich zum Einsatz kommenden Bekämpfungsmittel sind von der Biologischen Bundesanstalt in Braunschweig geprüft und zugelassen. - Unter der Nummer B 0189-03-00 und der Bezeichnung TETAN Rattenköder hat die Firma Hawlik & Hawlik GmbH ein eigenes, gelistetes Körperpräparat. - Es ist den Technikern der Firma Hawlik untersagt, Ködermittel offen auszulegen. Demgemäß werden bei der Bekämpfung Köderstellen nur verdeckt angelegt bzw. Ködermittel nur in Futterkisten und Depotrohren ausgelegt. Kinder und Haustiere müssen von der Legestellte ferngehalten werden. - Jede Bekämpfungsmaßnahme muss von den Technikern der Firma Hawlik dokumentiert werden. Der betreffende Anwesensbesitzer oder sein Vertreter muss die Auslegung schriftlich bestätigen. Ein Merkblatt über Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffeinsatz usw. wird dem zuständigen Anwesensbesitzer unaufgefordert ausgehändigt. - Die Techniker der Firma Hawlik besitzen die Sachkunde laut Pflanzenschutzgesetz sowie Sachkenntnis nach der Gefahrstoffverordnung. - Vier Mitarbeiter der Firma Hawlik sind IHK-geprüfte Schädlingsbekämpfer. Alle Gemeindebürger werden gebeten, befallene Gehöfte und Anwesen zwecks Durchführung der Rattenbekämpfung bei der Gemeinde zu melden. Die Meldung eines Befalls durch Ratten kann jederzeit, auch außerhalb der turnusmäßigen Bekämpfung, durch die beauftragte Firma Hawlik der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen telefonisch unter 08238/3006-0 oder per E-Mail an info@vg-gessertshausen.de gerichtet werden. Bitte teilen Sie uns Ihre Adresse und eine Telefonnummer mit, unter der Sie erreichbar sind. Wir werden die Meldung unverzüglich an die Firma Hawlik weiterleiten, die sich kurzfristig mit einem Terminvorschlag mit Ihnen in Verbindung setzt.
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