Zur Beachtung für Bauherrn und Planfertiger!
Seit dem 01.03.24 gibt es neue Bauantragsformulare. Die bisherigen Formulare können noch bis zum 31.03.24 verwendet werden. Ab dem 01.04.24 sind dann zwingend die neuen Formulare zu verwenden.
Sofern nach dem 01.04.2024 veraltete Formulare in Bauanträgen verwendet werden, wird der Bauantrag vom Landratsamt unbearbeitet an die Bauantragsteller zurückgegeben und die aktuellen Antragsformulare angefordert.
Die überarbeiteten Formulare stehen auf der Homepage des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zur Verfügung:
Bauantragsformulare - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de)