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Verordnung zum Verbot des Mitführens und des Verzehrs alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen des Ortsteils Buch, Gemeinde Gremsdorf
Gemeinde Gremsdorf
09.09.2024, 16:32

BEKANNTMACHUNG

Verordnung zum Verbot des Mitführens und des Verzehrs alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen des Ortsteils Buch, Gemeinde Gremsdorf

 vom 01. September 2023

 Aufgrund des Art. 30 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (BayRS 2011-2-I) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Gemeinde Gremsdorf folgende Verordnung:

 

§ 1 Geltungsbereich

 (1) Der zeitliche Geltungsbereich erstreckt sich auf den Zeitraum der Kirchweih im Ortsteil Buch der Gemeinde Gremsdorf (Freitag bis Montag, jeweils den gesamten Tag).

 (2) 1Der räumliche Geltungsbereich der Verordnung erstreckt sich auf die folgenden öffentlichen Flächen außerhalb der genehmigten Schankflächen:

 1.   Ortsstraße „Buch“ (von der Einmündung „Staatsstraße 2240“ in östlicher Richtung bis zum Privatweg bei Hausnummer 31 b),

 2.  Kapellenumgriff (Gehweg entlang der Kapelle, Freiflächen und Fußwege um die Kapelle, Teilbereich bis zum Brunnen, entlang vom alten Gefrierhaus).

 3.  Der gesamte Bereich des Spielplatzes und des Bereiches der alten Viehwaage

 2Die genaue Grenze des Geltungsbereichs hinsichtlich der Nrn. 1 bis 3 ergibt sich aus der beiliegenden Karte vom 25.08.2023 (Maßstab 1:1000), die als Anlage Bestandteil dieser

 Verordnung ist. 3Maßgeblich ist die Innenkante der Begrenzungslinien.

 

§ 2 Alkoholverbot

 Es ist verboten, alkoholische Getränke im Geltungsbereich dieser Verordnung zu konsumieren sowie mit sich zu führen, soweit die Getränke den Umständen nach zum dortigen Verzehr bestimmt sind.

 

§ 3 Ausnahmen

 Aufgrund besonderer Anlässe kann die Gemeinde in Einzelfällen ganz oder teilweise Ausnahmen vom Verbot des § 2 zulassen.

 

§ 4 Ordnungswidrigkeiten

 Gemäß Art. 30 Abs. 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes i.V.m. § 17 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes kann mit Geldbuße bis zu 1000 Euro belegt werden, wer vorsätzlich entgegen § 2 alkoholische Getränke konsumiert oder mit sich führt, wenn die Getränke den Um-ständen nach zum dortigen Verzehr bestimmt sind.

 

§ 5 Inkrafttreten, Geltungsdauer

 1Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2Sie gilt bis zum Ablauf des Zeitraums der Kirchweih im Ortsteil Buch der Gemeinde Gremsdorf im Jahr 2026.

 

 

Gremsdorf, 01. September 2023 Gemeinde Gremsdorf

 

Walter

Erster Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

Die Bekanntmachung erfolgte durch Veröffentlichung im digitalen Amtsblatt auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch.

Internet-Adresse: www.vg-hoechstadt.de/digitales-amtsblatt/gremsdorf/

Erster Tag der Veröffentlichung: 06.09.2024. Letzter Tag der Veröffentlichung: 23.09.2024



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