Wahlbekanntmachung
Versendung der Briefwahlunterlagen
zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Beantragungen Wahlscheine nach § 27 BWO in Verbindung mit § 25 BWO
Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl bleibt weniger Zeit als sonst. Statt vier oder fünf Wochen, stehen diesmal laut Landeswahlleiter nur ca. zwei Wochen zur Verfügung.
Die Briefwahlunterlagen können nicht vor Mitte Februar versendet werden. Die Landeswahlleitung verweist darauf, dass die Stimmzettel für die 47 Wahlkreise in Bayern nicht vor Ende Januar gedruckt werden. Das liegt daran, dass Beschwerdefristen eingehalten werden müssen. Erst am 30. Januar steht endgültig fest, welche Kandidaten zu gelassen sind.
Sobald die Stimmzettel vorliegen wird mit dem Versenden der Briefwahlunterlagen begonnen.
Zur persönliche Beantragung der Briefwahl wenden Sie sich bitte auch an das zusätzlich eingerichtete
Briefwahlbüro im Verwaltungsgebäude II, Hauptstraße 39, 91257 Pegnitz
Bitte beachten Sie auch unsere Sonderöffungszeiten im Briefwahlbüro:
Freitag 07.02.2025 von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Samstag 08.02.2025 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(falls die Stimmzettel bereits vorliegen)
Freitag 14.02.2025 von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Samstag 15.02.2025 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag 21.02.2025 von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Pegnitz, 20.01.2025
Wolfgang Nierhoff
Erster Bürgermeister