Wahl des Kommandanten und Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Dorfhaus
In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr WDorfhaus am Samstag, 23.11.2024 um 19:30 Uhr im Gemeinschaftshaus Dorfhaus, Dorfhauser Straße 74, 91367 Weißenohe-Dorfhaus wird der neue Kommandant und Stellvertretende Kommandant gewählt.
Hierzu ergeht Einladung an alle Feuerwehrdienstleistenden (Aktive Mitglieder) und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Abs. 5 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) sind der Kommandant und sein Stellvertretender aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Ausnahmsweise genügt es, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende solche Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird (Art. 8 Abs. 3 BayFwG).
Seine Aufgabe ist es, für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr zu sorgen, Einsätze und die fachliche Ausbildung der Feuerwehrkräfte zu leiten, Dienstgrade zu ernennen sowie die Gemeinde in Fragen des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes zu beraten (Art. 8 Abs. 1 BayFwG). Der Stellvertreter unterstützt den Kommandanten in seinen Aufgaben.
Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung vorzubringen (schriftlich oder mündlich).
Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde.
Wahlberechtigt sind alle Feuerwehrdienstleistenden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Um Erscheinen im Dienstanzug wird gebeten.
Weißenohe, 28.10.2024
Rudolf Braun
Erster Bürgermeister
weiterlesen