Freigabe des Oberholzes vom 25.03. bis einschließlich 12.04.2025
Nach Absprache zwischen dem federführenden Forstbetrieb Rothenbuch und dem Verband der Spessartforstberechtigten e. V. wurde für die Ausübung der Spessartoberholzrechte vorgenannter Zeitraum festgelegt.
Am Dienstag, den 25.03.2025, sowie an den darauffolgenden Freitagen, Samstagen und Dienstagen bis einschließlich Samstag, den 12.04.2025, sind die fertiggestellten Hiebe der beteiligten Forstbetriebe zur Oberholznutzung freigegeben. Ein Hieb ist fertiggestellt, wenn das Holz einschließlich des Selbstwerberholzes aufgearbeitet ist und samt dem Nutzholz in langer Form an Waldstraßen gerückt ist. Die noch im Gang befindlichen Hiebe bleiben für die Oberholznutzung gesperrt.
Oberholz in geöffneten Hieben steht allen Rechtlern in gleichem Maße zu, jedoch nur bis zur Deckung des Eigenbedarfs. Unberechtigte Aufarbeitung von Oberholz wird zur Anzeige gebracht.
Alle nicht befestigten Erdwege werden für die Benutzung durch Kraftfahrzeuge ausdrücklich als gesperrt erklärt.
Zusammenstellung der fertiggestellten Hiebe:
Revier Bischbrunn
Andreas Holzheimer
Zwieselmühle 6
97852 Schollbrunn
Tel. 09394-2241
Mobil: 0151-18225514
Abteilungen:
XI-10 Haselsohl
XI-20 Thorstutz
XI-01 Zwickgrund
X-14 Königstand
Revier Lichtenau
Frank Dauven
Hs.Nr. 3
97840 Erlenfurt
Tel.: 09352-89170
Mobil 0179-5415422
Abteilung:
VIII-17-00 + 01 Wolfskaut