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Oberholzrechte im Frühjahr 2025
Gemeinde Bischbrunn
12.03.2025, 14:08

Freigabe des Oberholzes vom 25.03. bis einschließlich 12.04.2025

Nach Absprache zwischen dem federführenden Forstbetrieb Rothenbuch und dem Verband der Spessartforstberechtigten e. V. wurde für die Ausübung der Spessartoberholzrechte vorgenannter Zeitraum festgelegt.

Am Dienstag, den 25.03.2025, sowie an den darauffolgenden Freitagen, Samstagen und Dienstagen bis einschließlich Samstag, den 12.04.2025, sind die fertiggestellten Hiebe der beteiligten Forstbetriebe zur Oberholznutzung freigegeben. Ein Hieb ist fertiggestellt, wenn das Holz einschließlich des Selbstwerberholzes aufgearbeitet ist und samt dem Nutzholz in langer Form an Waldstraßen gerückt ist. Die noch im Gang befindlichen Hiebe bleiben für die Oberholznutzung gesperrt.

Oberholz in geöffneten Hieben steht allen Rechtlern in gleichem Maße zu, jedoch nur bis zur Deckung des Eigenbedarfs. Unberechtigte Aufarbeitung von Oberholz wird zur Anzeige gebracht.

Alle nicht befestigten Erdwege werden für die Benutzung durch Kraftfahrzeuge ausdrücklich als gesperrt erklärt.

 

Zusammenstellung der fertiggestellten Hiebe:

 

Revier Bischbrunn

Andreas Holzheimer

Zwieselmühle 6

97852 Schollbrunn

Tel. 09394-2241

Mobil: 0151-18225514

 

Abteilungen:

XI-10                          Haselsohl

XI-20                          Thorstutz

XI-01                          Zwickgrund

X-14                           Königstand

 

Revier Lichtenau

Frank Dauven

Hs.Nr. 3

97840 Erlenfurt

Tel.: 09352-89170

Mobil 0179-5415422

 

Abteilung:

VIII-17-00 + 01         Wolfskaut

 


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