Verdacht auf Untreue im Seniorenheim der Heiliggeist-Bürgerspital-Stiftung Landau
a.d.Isar: Beklagte vor Gericht unter massivem Druck
Stiftung und Bürgermeister halten an Einschätzung systematischer Untreue fest und sehen sich durch den Verfahrensverlauf bestätigt Vollständige Rückzahlung der veruntreuten Gelder und maximaler Schadensersatz gefordert Am heutigen Tag noch kein Gerichtsurteil Landau, 18. März 2025 – Heute fand vor dem Arbeitsgericht Regensburg – Kammer Landshut - die Verhandlung im Fall der mutmaßlichen Veruntreuung von Mitteln der Heiliggeist- Bürgerspital-Stiftung statt. Die Stiftung klagt gegen die ehemalige Beschäftigte auf Schadensersatz hinsichtlich der veruntreuten Gelder. Die inzwischen gekündigte Mitarbeiterin bestreitet die Vorwürfe und hat ihrerseits Kündigungsschutzklage gegen die Stiftung erhoben. Sie argumentiert, dass die fraglichen Gelder nicht von ihr veruntreut worden seien. Belege hierfür konnte sie nicht vorlegen. „Wir sind aufgrund der vorliegenden Prüfungsergebnisse nach wie vor überzeugt, dass die ehemalige Beschäftigte Stiftungsgelder veruntreut und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Prüfungsinstanzen durch andauernde Vorspiegelung falscher Tatsachen über mehrere Jahre hinweg systematisch getäuscht hat. Der Behauptung der Beklagten, es sei eine dritte Person gewesen, fehlt jegliche Plausibilität“, sagt Bürgermeister Matthias Kohlmayer. Er ergänzt: „Wir haben es in diesem Fall mit einer ausgesprochen hohen kriminellen Energie zu tun“. Die ersten Verdachtsmomente hatten sich im Juli 2024 ergeben. Dabei fielen erstmals finanzielle Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung auf. Konkret ging es um hohe Bargeldabhebungen, die nicht plausibel zugeordnet werden konnten sowie Buchungen auf einem sogenannten Verwahrgeldkonto, die nach detaillierter Prüfung nicht nachvollziehbar waren. Von da an wurden sehr schnell genauere Untersuchungen eingeleitet. Als Konsequenz daraus erfolgte die Kündigung der ehemaligen leitenden Mitarbeiterin und eine Strafanzeige. Geschädigte in diesem Fall ist die Stiftung. Kein Bewohner des Heims hat einen finanziellen Schaden erlitten. Trotz der unrechtmäßigen Verwendung von Geldern hat die Heiliggeist Bürgerspital Stiftung insgesamt eine solide finanzielle Basis. „Wir setzen unser Engagement für eine lückenlose Aufklärung des Sachverhalts und maximalen Schadensersatz fort. Unser oberstes Ziel dabei ist, das Vertrauen in die Heiliggeist- Bürgerspital-Stiftung zu wahren. Wir haben sichergestellt, dass sich ein derartiger Vorfall nicht wiederholt“, erklärt Bürgermeister Matthias Kohlmayer. Der nächste Gerichtstermin soll zeitnah bekanntgegeben werden.
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Stiftung und Bürgermeister halten an Einschätzung systematischer Untreue fest und sehen sich durch den Verfahrensverlauf bestätigt Vollständige Rückzahlung der veruntreuten Gelder und maximaler Schadensersatz gefordert Am heutigen Tag noch kein Gerichtsurteil Landau, 18. März 2025 – Heute fand vor dem Arbeitsgericht Regensburg – Kammer Landshut - die Verhandlung im Fall der mutmaßlichen Veruntreuung von Mitteln der Heiliggeist- Bürgerspital-Stiftung statt. Die Stiftung klagt gegen die ehemalige Beschäftigte auf Schadensersatz hinsichtlich der veruntreuten Gelder. Die inzwischen gekündigte Mitarbeiterin bestreitet die Vorwürfe und hat ihrerseits Kündigungsschutzklage gegen die Stiftung erhoben. Sie argumentiert, dass die fraglichen Gelder nicht von ihr veruntreut worden seien. Belege hierfür konnte sie nicht vorlegen. „Wir sind aufgrund der vorliegenden Prüfungsergebnisse nach wie vor überzeugt, dass die ehemalige Beschäftigte Stiftungsgelder veruntreut und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Prüfungsinstanzen durch andauernde Vorspiegelung falscher Tatsachen über mehrere Jahre hinweg systematisch getäuscht hat. Der Behauptung der Beklagten, es sei eine dritte Person gewesen, fehlt jegliche Plausibilität“, sagt Bürgermeister Matthias Kohlmayer. Er ergänzt: „Wir haben es in diesem Fall mit einer ausgesprochen hohen kriminellen Energie zu tun“. Die ersten Verdachtsmomente hatten sich im Juli 2024 ergeben. Dabei fielen erstmals finanzielle Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung auf. Konkret ging es um hohe Bargeldabhebungen, die nicht plausibel zugeordnet werden konnten sowie Buchungen auf einem sogenannten Verwahrgeldkonto, die nach detaillierter Prüfung nicht nachvollziehbar waren. Von da an wurden sehr schnell genauere Untersuchungen eingeleitet. Als Konsequenz daraus erfolgte die Kündigung der ehemaligen leitenden Mitarbeiterin und eine Strafanzeige. Geschädigte in diesem Fall ist die Stiftung. Kein Bewohner des Heims hat einen finanziellen Schaden erlitten. Trotz der unrechtmäßigen Verwendung von Geldern hat die Heiliggeist Bürgerspital Stiftung insgesamt eine solide finanzielle Basis. „Wir setzen unser Engagement für eine lückenlose Aufklärung des Sachverhalts und maximalen Schadensersatz fort. Unser oberstes Ziel dabei ist, das Vertrauen in die Heiliggeist- Bürgerspital-Stiftung zu wahren. Wir haben sichergestellt, dass sich ein derartiger Vorfall nicht wiederholt“, erklärt Bürgermeister Matthias Kohlmayer. Der nächste Gerichtstermin soll zeitnah bekanntgegeben werden.
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