Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Regensburg hat in seiner Sitzung am 05.07.2024 die Neuaufstellung des Teilabschnitts „Windenergie“ im Kapitel B X Energieversorgung zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie beschlossen. Auf Grundlage des Beschlusses vom 05.07.2024 wird gem. Art. 16 BayLplG das Beteiligungsverfahren über den Entwurf des Teilabschnitts „Windenergie“ im Kapitel B X Energieversorgung eingeleitet. Andere Festlegungen oder deren Begründungen sind nicht Gegenstand der Verordnung zur Änderung des Regionalplans Regensburg. Weiterhin sind nach Art. 16 Abs. 1 BayLplG die Öffentlichkeit, die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sowie betroffene Wirtschafts- und Sozialverbände zu beteiligen und Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans, seiner Begründung und zum Umweltbericht zu geben.
Die Beteiligungsunterlagen können auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes Regensburg https://www.region11.de sowie auf der Homepage der Regierung der Oberpfalz, höhere Landesplanungsbehörde www.regierung.oberpfalz.bayern.de → „Service“ → „Raumordnung, Landes- und Regionalplanung“ → „Regionalplanung“ → „Regionalplan (11) - Aktuelle Fortschreibungen und Beteiligungsverfahren“) oder hier direkt abgerufen werden.
Der Regionale Planungsverband bittet, zu der Fortschreibung des Regionalplans bis zum 04.10.2024 Stellung zu nehmen (gerne per E-Mail an planungsverband@landkreis-neumarkt.deoder schriftlich an den Regionalen Planungsverband Regensburg, Postfach 1405, 92304 Neumarkt i.d.OPf. ) und Anregungen, Bedenken oder Einwendungen zu begründen. Mit Ablauf der Frist sind gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen. Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes (09181/470-1234) sowie die höhere Landesplanungsbehörde, Arbeitsbereich Regionalplanung, an der Regierung der Oberpfalz (0941/5680-1858, regionalplanung@reg-opf.bayern.de gerne zur Verfügung.