Der Gemeindeverwaltung liegt eine E-Mail des Staatlichen Bauamts v. 15.11.2024 vor, in der die Gemeinde aufgefordert wird, die im Bebauungsplan „Am Breiten Rain IV 4. Änderung“ Stand 2016 nicht vorgesehen aber bestehende geschotterte Zufahrt über die St 2274 zurückzubauen. Aufgrund der genutzten Zufahrt wird hierbei ein Anliegerverkehr an der freien Strecke der Staatsstraße 2274 produziert, welcher nicht vorgesehen ist. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist die Zufahrt durch die Gemeinde zwingend zurückzubauen.
Der Gemeinderat kam dieser Aufforderung nach und hat beschlossen, die im Bebauungsplan „Am Breiten Rain IV 4. Änderung“ Stand 2016 festgesetzte „Öffentliche Grünfläche“ an der südwestlichen Ecke des Baugebietes durch den Bauhof herzustellen und die bestehende geschotterte Zufahrt in das Baugebiet über die St 2274 zurückzubauen.