Um das tägliche ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen zu würdigen, hat der Landkreis bereits 2011 die Bayerische Ehrenamtskarte eingeführt. Sie ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung und der Wertschätzung aller Ehrenamtlichen, die sich in den verschiedensten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens einbringen und sich so für das Gemeinwohl einsetzen.
Wer erhält eine Ehrenamtskarte?
Jede Person, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt, kann die Ehrenamtskarte beantragen:
§ Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich
§ Ein angemessener Kostenersatz für dieses Engagement ist zulässig
§ Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement
§ Ausüben des Engagements im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
§ Gültigkeitsdauer der Ehrenamtskarte: 3 Jahre
§ Mindestalter: 16 Jahre
§ Inhaber einer Jugendleitercard erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
§ Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte
§ Bürger und Bürgerinnen, die einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger können über den Verein oder die Organisation, bei der sie ehrenamtlich tätig sind,
beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen - Ehrenamtskarte - ihre persönliche Ehrenamtskarte beantragen.
Oder gleich hier über den QR-Code